Aus dem Gemeinderat

Entnahme von Sedimenten aus Altrhein

Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Sedimenten aus dem Philippsburger Altrhein zur Erhaltung der Schiffbarkeit bis zum Lade- und Löschplatz des Kernkraftwerks, die von der EnBW Kernkraft beantragt worden war, erfolgte einstimmig. Gegen den Antrag erhob der Gemeinderat von Philippsburg keine Einwendungen, doch wies er in seiner Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt darauf hin, dass mit der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis unbedingt die ordnungsgemäße Entsorgung des Baggerguts gewährleistet sein müsse.

Südwestlich des Kraftwerksgeländes des Kernkraftwerks befindet sich der Lade- und Löschplatz des KKP direkt am Altrhein in unmittelbarer Nähe zum Kühlwassereinlauf. Wie es in der Sitzungsvorlage hieß, ist zur Nutzung des Lade- und Löschplatzes eine ausreichende Wassertiefe erforderlich. Weiterhin sei zur Sicherstellung einer ausreichenden Wasserversorgung des Kraftwerks in Niedrigwasserphasen die Gewässersohle im Bereich des Kühlwassereinlaufs gemäß den atomrechtlichen Vorgaben auf einer Höhe von 90,9 Meter über Normal-Null (NN) zu halten.

Der Gewässergrund werde durch regelmäßige Lotungen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass im Bereich des Lade- und Löschplatzes in den vergangenen Jahren eine Sedimentation, also eine Ablagerung, stattgefunden hat. Um den Lade- und Löschplatz ordnungsgemäß zu betreiben und den gesetzlich vorgeschriebenen Kühlwasserzulauf zu gewährleisten, sei es notwendig, einen bestimmten, begrenzten Bereich auszugbaggern.

Um die atomrechtlich relevante Gewässersohle sicher einzuhalten, wurde die Ausbaggerung auf eine Tiefe von 90,7 Meter mit einer Aushubmenge von 1.200 Kubikmeter beantragt. Das auszubaggernde Material ist bereits in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt und der Bundesanstalt für Gewässerkunde einer Überprüfung und Analyse unterzogen worden.

Laut Unterlagen wird die Entsorgung des Baggerguts zusammen mit den Baggerarbeiten ausgeschrieben. Die notwendigen Entsorgungsnachweise sollen nach Abschluss der Arbeiten dem Landratsamt Karlsruhe vorgelegt werden.

 

(Schmidhuber)

 

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