Aus dem Gemeinderat: „So nicht“ zum Teilregionalplan Windenergie

Mit dem "Teilregionalplan Windenergie" des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung befasst.

Das Gremium beschloss, im Zuge der Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange“ zum Teilregionalplan Windenergie eine Stellungnahme abzugeben, die noch ein paar geringfügige Änderungen erfahren hat.

In dem Schreiben heißt es:

„Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat sich in seiner öffentlichen Sitzung mit dem Entwurf des Teilregionalplanes Windenergie befasst.

Die vom Regionalverband festgelegte Vorrangfläche zwischen den Ortsteilen Huttenheim und Rheinsheim ist nach Meinung der Gemeinderatsfraktionen nicht für die Umsetzung der Flächenziele für Windkraft geeignet.

Bei der Vorrangfläche handelt es sich um hochwertiges Ackerland mit gutem Wasseranschluss, von der eine hohe regionale Bedeutung für die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln ausgeht und die ökonomische und strukturelle Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft bildet. Durch die Aufstellung von Windenergieanlagen wird die Nutzfläche und somit die Erwerbsgrundlage empfindlich dezimiert.

Das im Vorranggebiet befindliche flächenhafte Naturdenkmal „Im großen Mörsch“ stellt einen Landschaftsbildraum mit hoher Vielfalt und Qualität nicht nur für die Erholung suchende Bevölkerung dar. Die Schönheit und Vielfalt an landschaftsbild-prägenden Elementen werden durch die Aufstellung von Windenergieanlagen unwiederbringlich zerstört.

Auch der im Vorranggebiet mehrfach gesichtete Schwarzmilan sowie weitere windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten sowie Amphibien und Reptilien müssen Schutz nach den Maßgaben von Natura 2000 finden. Durch die Aufstellung von Windenergieanlagen ist das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gegeben.

Nordwestlich der Vorrangfläche befinden sich nach dem Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbeflächen. Tatsächlich ist die Fläche überwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Durch die Aufstellung von Windenergieanlagen und die Beschneidung der Vorsorgeabstände wirken gesundheitliche Gefahren auf die Anwohner ein.

Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Punkt ist, dass das Vorranggebiet für Windenergieanlagen den Suchraum für die Planungen des Bahnprojekts Mannheim-Karlsruhe für die Linienvarianten LR2-M5 und LR4-M4 überlagert.

Auf der festgesetzten Vorrangfläche ist ein Gebiet zur Sicherung von Wasservorkommen festgestellt. Durch stetigen Einwohnerzuwachs der bestehenden und in Planung befindlichen Baugebiete in Philippsburg und Rheinsheim ist es zwingend erforderlich, die Wasserversorgung zu ertüchtigen, weswegen es möglich ist, dort in absehbarer Zeit einen zusätzlichen Brunnen mit notwendigem Wasserschutzgebiet auszuweisen und zu errichten.

Die ausgewiesene Vorrangfläche war während des Zweiten Weltkrieges besonders betroffen und umkämpft beim Rheinübergang der französischen Armee bei Rheinsheim. Die flämische Flak, eine besonders erprobte Kampfeinheit, sicherte hier den Rückzug der Wehrmacht. Detaillierte Auskünfte zu verklappter Munition und Waffen bzw. Einschlag von Granaten sind sicherlich nicht vorhanden und müssen eingeholt werden.

Auch sieht die Stadt Philippsburg hinsichtlich der sehr klein parzellierten Grundstücke im Vorranggebiet keine schnelle Einigung mit vielen verschiedenen Eigentümern, wodurch eine rasche und zügige Realisierung der Vorhaben und schnelle Umsetzung der Energiewende nicht gegeben ist.

Zum Schutz von Belangen bzw. Anlagen der Landesverteidigung und des zivilen Katastrophenschutzes ist ein Klärungsbedarf bei der Errichtung von Windenergieanlagen in der Vorrangfläche hinsichtlich auftretender Richtfunkstörungen erforderlich.

Inwieweit der Sichtflugbetrieb des Flughafens Speyer hier noch eine Rolle spielt, sollte ebenfalls geklärt werden.

Angesichts der aufgeführten Punkte spricht sich der Gemeinderat der Stadt Philippsburg gegen die Vorrangfläche zwischen Huttenheim und Rheinsheim aus und beantragt, die Vorrangfläche aus dem Entwurf des Teilregionalplans Windenergie zu streichen.

In unserer Stellungnahme vom 30.10.2023 hat die Stadt Philippsburg u. a. den Wunsch geäußert, Flächen auf der Rheinschanzinsel und auf der Insel Elisabethenwört für die Aufstellung von Windkraftanlagen als Vorrangflächen in den Teilregionalplan mit aufzunehmen.

Erneut hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.02.2024 dafür ausgesprochen, diese beiden Flächen als Standorte für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen.

Gerade beim Standort Rheinschanzinsel mit der Nähe zum Konverter erfahren die Windenergieanlagen eine hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung.

Aus diesem Grund bitten wir Sie erneut, den Standort Rheinschanzinsel zu priorisieren und angesichts der aktuellen Situation neu zu bewerten.

Weiter bitten wir um Mitteilung, welche konkreten Planungen auf Vorhabenebene Ihnen auf Philippsburger Gemarkung bekannt sind, wann diese datiert sind und von wem diese dem Regionalverband vorgelegt wurden.

Der Stadt Philippsburg sind keine aktuellen Vorhaben bekannt.“

Unterzeichnet ist das Schreiben von Bürgermeister Stefan Martus.

 

W. Schmidhuber

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