Friedhofsgebühren in Philippsburg

Friedhofsgebühren werden zum 1. März teilweise angehoben

Zum 1. März gibt es in Philippsburg eine neue geänderte Friedhofssatzung und – auf der Grundlage einer Neukalkulation – teilweise geänderte Friedhofsgebühren. Die Ruhezeit für Verstorbene wird einheitlich auf 20 Jahre und bei Kindern bis zehn Jahren, Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen auf zehn Jahre festgelegt. Bei der gesamten Friedhofunterhaltungsgebühr soll ein Kostendeckungsgrad von 70 Prozent angegangen werden.

So werden im Gebührenverzeichnis die steigenden Kosten, die von den Bestattern der Stadt in Rechnung gestellt werden, berücksichtigt und mit eingerechnet. Im Jahr 2016 sind, wie es in der Verwaltungsvorlage hieß, nicht vorhersehbare Ausgaben durch die Reparatur und Erneuerung des Abwasseranschlusses, die Erneuerung der Kälteanlage in Huttenheim und die Erneuerung der Blitzschutzeinrichtungen entstanden. Diese Beträge haben dazu geführt, dass der Kostendeckungsgrad 2016 nur noch bei 43,7 Prozent lag.

Laut Erfahrungen der Stadt setzt sich der Trend zugunsten der Feuerbestattungen fort. Vor diesem Hintergrund sollen die Ruhezeiten von Erd- und auch Urnenbestattungen auf jeweils 20 Jahre angepasst werden. Für 2018 rechnet Philippsburg in der neuen Kostenkalkulation mit Ausgaben von 388.000 Euro und mit Einnahmen von 229.000 Euro, so dass ein Fehlbetrag von 159.000 zustande kommt.

In der Neukalkulation tragen alle Bestattungsarten zu gleichen Teilen an den Unterhaltungskosten der Friedhofsanlage bei. Manche Beträge bleiben unverändert, manche steigen spürbar an, so die Benutzungsgebühren bei den Bestattungen, beispielsweise von 238 und 143 Euro auf jetzt 277 und 166 Euro. Änderungen ergeben sich auch bei Ausgrabung, Umbettung oder Tieferlegung, Wiederbestattung von Leichen, Gebeinen oder Urnen. So kommt eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit von ursprünglich 1.160 Euro auf nunmehr 1.356 Euro.

„Das Sterben in Philippsburg wird zusehends teurer“, so pragmatisch bewertete Christopher Moll für die Freien Wähler die Änderung. Immer mehr Sterbefälle mit anonymen Bestattungen andernorts gebe es in der Stadt zu registrieren: ausschließlich aus Kostengründen, erklärte Peter Steinel (Uli), der auch ein Bestattungsunternehmen betreibt.

Die CDU, so Hans-Gerd Coenen, wolle den Kostendeckungsgrad von 70 Prozent und fordere „erneut dringend“ eine Überprüfung der bisherigen Friedhofskonzeption mit Darstellungen von Alternativen wie Friedwald, Grabfeld-Neuanlagen oder Neubepflanzungen, was sich positiv auf die Gebührenkalkulation auswirken könne. Spätestens zur Jahresmitte stellte Bürgermeister Stefan Martus eine Vorlage in Aussicht. Jochen Pöschel (SPD) verwies auf die großen bisher nicht genutzten Flächen auf dem neuen Friedhof. Zu bedenken sei, dass die entstehenden Freiflächen auf dem alten Friedhof weiterhin hohe Kosten verursachen.

(Schmidhuber)

 

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