Jetzt Asbestsanierung der Kühltürme

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Rückbau der Kühlturmeinbauten

Dem „Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Rückbau der Kühlturmeinbauten“ hat der Gemeinderat von Philippsburg einmütig entsprochen und in der Beratung keinerlei Einwendungen erhoben. Beim Landratsamt Karlsruhe war von der EnBW Kernkraft ein entsprechender Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von asbestkontaminiertem Abwasser aus der Asbestsanierung der Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg gestellt worden.

Hintergrund: Im Zuge der sogenannten Baufeldfreimachung zum Bau eines Konverters auf dem Werksgelände des Kernkraftwerks werden auch die beiden Kühltürme KKP 1 und KKP 2 abgebrochen. Angedacht ist eine Sprengung. Bevor mit dem Abbruch begonnen werden kann, müssen die vorhandenen asbesthaltigen Kühlturmeinbauten wie Tropfenfänger, Rinnen, Leitwände und Teile der Rieselplatten entfernt werden. Bei diesen Arbeiten fallen bestimmte Abwassermengen an, die zum Teil abgeleitet werden. Dazu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Der Rückbau der asbesthaltigen Kühlturmeinbauten erfolgt überwiegend manuell. Dabei werden die Asbestzementplatten einzeln entnommen und direkt in einen bereitstehenden mit Folie ausgekleideten Behälter für den Abtransport zwischengelagert.

Laut den Erläuterungen in der Verwaltungsvorlage laufen die Sanierungsarbeiten in vier Stufen ab: Vorreinigung der Kühlturmeinbauten, Vornässung der Kühlturmeinbauten mit Brunnenwasser, Sanierung (Rückbau) der Kühlturmeinbauten und abschließende Reinigung der Kühlturmtasse. Wie es hieß, fallen die Maßnahmen eins und vier nicht unter die wasserrechtliche Erlaubnis.

Da der Kühlturm KKP 1 seit 2011 nicht mehr in Betrieb ist, befinden sich die Einbauten in trockenem Zustand und müssen vor der Sanierung befeuchtet werden. Hierfür werden rund 10.000 Kubikmeter Brunnenwasser benötigt. Die notwendigen Entnahmemengen sind über die vorhandene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser gedeckt.

Für die Asbestsanierung wird Wasser zur Befeuchtung auch während der Arbeitsvorgänge benötigt. Doch wird dieses Wasser nicht einfach wie Regenwasser abgeleitet, sondern im Kreislauf gefahren. In der Summe fallen bei der Asbestsanierung beider Kühltürme maximal 15.500 Kubikmeter Abwasser an, die erst nach mehrstufiger Filterung in den Rhein geleitet werden.

Davon entfallen auf den Kühlturm KKP I rund 12.500 Kubikmeter, die im Jahr 2018 abgeleitet werden, und rund 3.000 Kubikmeter auf den Kühlturm KKP II, die in den Jahren 2019/20 an der Reihe sind.

(Schmidhuber)

 

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