Hundesteuer
Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund bei der Stadt- und Ortsverwaltung anzumelden. Ab dem 3. Lebensmonat sind Hunde steuerpflichtig und müssen eine gültige, sichtbare Steuermarke tragen. Ersatzmarken können im Steueramt angefordert werden. Die Anmeldung ist nicht abhängig von der Größe und Rasse des Hundes.
Steuerbefreiungen können auf Antrag in verschiedenen Fällen gewährt werden (gemäß § 6 Hundesteuersatzung vom 08.12.2009). Die Abmeldung der Hundehaltung muss spätestens 1 Monat nach Beendigung der Hundehaltung des Grundes erfolgen.
Steuersätze
1. Hund | 96,00 Euro/Jahr |
2. Hund und jeden weiteren Hund | 192,00 Euro/Jahr |
Zwingersteuer | 96,00 Euro/Jahr |
Ersatzmarke | 5,00 Euro |