Ab 1. Mai 2022 Neubauten nur noch mit PV auf dem Dach

PV-Pflicht in Baden-Württemberg nun auch für den Wohnungsbau

Bereits seit 1. Januar des Jahres gilt die „Photovoltaik-Pflicht-Verordnung“ (PVPf-VO) in Baden-Württemberg für den Nichtwohnbereich: Seither ist sowohl für Neubauten als auch für neue Parkplatzüberdachungen für mindestens 35 Stellplätze eine PV-Anlage zu installieren. Zum 01.05.2022 tritt die PV-Pflicht nun auch für den Neubau von Wohngebäuden in Kraft; ab 1. Januar 2023 gilt sie dann auch bei umfassenden Dachsanierungen unabhängig vom Gebäudetyp.

Umweltministerin Thekla Walker betont in diesem Zusammenhang die unbedingte Notwendigkeit des Photovoltaik-Ausbaus, wenn die Klimaziele des Landes erreicht werden sollen, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Schließlich seien nach vorsichtigen Schätzungen 80 % der 2016 bis 2020 in Baden-Württemberg errichteten gut 14.000 Wohngebäude mit ihren Dachflächen für die Solarstromerzeugung geeignet – doch bisher wird das vorhandene Potenzial nur zu etwa 11 % auch tatsächlich genutzt.

Dem Landkreis Karlsruhe kommt der Vorstoß des Landes nicht ungelegen: schließlich beteiligt er sich seit geraumer Zeit am „Photovoltaik-Netzwerk Mittlerer Oberrhein“, hatte als einer der ersten Landkreise in Deutschland einen flächendeckenden Solaratlas als PV-Kataster für alle Gebäude im Kreis erstellen lassen und ist nicht zuletzt über seine Umwelt- und Energieagentur (UEA) seit vielen Jahren engagiert, mit Hilfe umfassender und kostenloser Bürgerberatungen die Photovoltaik als nachhaltige Technologie im Landkreis zu propagieren.

Passend zur neuen Rechtslage wurde der Solaratlas erst kürzlich umfassend überarbeitet, wird in den kommenden Wochen erscheinen und bietet dann für jedes Gebäude im Landkreis die einfache Ermittlung des PV-Potenzials auf dem eigenen Dach – inklusive einer ersten Wirtschaftlichkeitsberechnung. Damit soll bei Hauseigentümerinnen und ‑eigentümern die Einsicht geschaffen werden, dass angesichts instabiler und tendenziell steigender Strompreise aus fossiler Erzeugung schon allein die wirtschaftliche Betrachtung für den Umstieg auf Solarstrom spricht. Schließlich können die ca. 30 Photovoltaik-Botschafterinnen und -Botschafter, die im PV-Netzwerk heute schon über ihre Erfahrungen mit PV berichten, die Gesetzesneuerung entspannt zur Kenntnis nehmen.

Umfassende Informationen zur neuen Verordnung stellt das Umweltministerium auf einer FAQ-Seite bereit: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/fragen-und-antworten-zur-photovoltaikpflicht/

Eine individuelle, kostenlose und unabhängige PV-Beratung erhalten Sie über die Umwelt- und Energieagentur Landkreis Karlsruhe unter https://zeozweifrei.de/photovoltaik/

Das PV-Potenzial auf dem eigenen Dach im Landkreis Karlsruhe können Sie sich per Mausklick unter https://zeozweifrei.de/solaratlas/ anzeigen lassen.

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