Bekanntmachung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rheinschanz-Mittelhof“ in Philippsburg

Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rheinschanz-Mittelhof“ in Philippsburg gem. § 2 Abs. 1 beschlossen.
Des Weiteren wurde in dieser Sitzung der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Aufgrund der Lage im Außenbereich ist der Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen und dadurch die bauplanungsrechtliche Grundlage für das konkrete Vorhaben zu schaffen. Für das Regelverfahren ist u.a. die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und der Umweltbericht sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Anlass der Planung ist die Umnutzung des bestehenden Gutshofs auf der Rheinschanzinsel zu Wohnmöglichkeiten für Mitarbeiter des angrenzenden, bereits genehmigten Champignon-Zuchtbetriebs. Dabei soll das historische Bild des Gutshofs durch die Planung weiter erhalten bleiben, weshalb an der bestehenden Gebäudekubatur und -gestaltung festgehalten werden soll.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb einer Teilfläche des Flurstücks 2179/1 und umfasst eine Fläche von ca. 2.860 m². Die genaue, maßgebliche zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan:

Die Fassung der frühzeitigen Beteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rheinschanz-Mittelhof“ in Philippsburg und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungs-plan mit Begründung, Umweltbericht (Bestands-analyse) und Fachbeitrag Artenschutz liegen in der Zeit

vom 06.05.2024 bis 14.06.2024

bei der Stadtverwaltung Philippsburg, Fachdienst 30, Rote-Tor-Straße 6-10, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt der Bekanntmachung kann zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Philippsburg unter https://www.philippsburg.de/index.php/Bauleitplanung.html eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Philippsburg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Philippsburg, den 30.04.2024

gez.
Stefan Martus
Bürgermeister

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