Landesfamilienpass beantragen
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 119-mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatliche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen und bis zu 69-mal private Attraktionen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Auf der Gutscheinkarte gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen oder ermäßigten Besuch dieser Einrichtung genutzt werden können.
Dies sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Insel Mainau
Voraussetzungen
Einen Landesfamilienpass können Sie beantragen, wenn Sie
- mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein) mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- alleinerziehend sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Grundsicherungs-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind.
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend.
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Kosten
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch über Kommune
Zuständige Mitarbeiter
- Frau Ulrike Hambsch
- 07256 87-138
- 07256 8766-138
- ulrike.hambsch@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro / Ortsverwaltung Huttenheim
- Raum: 010
- Frau Anna Gerweck
- 07256 87-132
- 07256 8766-132
- anna.gerweck@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 013
- Frau Katharina Sidorov
- 07256 87-144
- 07256 8766-144
- katharina.sidorov@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 013
- Frau Sabrina Siebert
- 07256 87-208
- 07256 8766-208
- sabrina.siebert@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 012
- Frau Andrea Hacker
- 07256 87-122
- andrea.hacker@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 009
- Frau Anna Schenfeld
- 07256 87-133
- 07256 87-133
- anna.schenfeld@philippsburg.de
- Fachdienst: Bürgerbüro
- Raum: 011
Verfahrensablauf
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Fristen
Keine
Hinweise
keine