Flächennutzungsplan
Baugesetzbuch
Der Flächennutzungsplan hat gemäß Baugesetzbuch (BauGB) die Aufgabe „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen eine menschenwürdige Umwelt zu sichern sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln“.
Er ist somit ein umfassender räumlicher Entwicklungsplan, der nach § 5 BauGB die Grundzüge der Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, flächendeckend für das ganze Gemeindegebiet steuert.
Der Flächennutzungsplan gibt den Rahmen für die zukünftige Gemeindeentwicklung vor. Dargestellt werden auch zukünftig beabsichtigte Entwicklungen, so z.B. neue Wohn- oder Gewerbebauflächen.
Dargestellt werden im Flächennutzungsplan beispielsweise:
- Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, untergliedert nach Nutzungsarten.
- Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen
- Überörtliche Verkehrsflächen (Autobahnen, Bundesstraßen, Ausfallstraßen)
- Grünflächen, Wasserflächen, Landwirtschaftliche Flächen und Wald
- Flächen für Nutzungsbeschränkungen, für Aufschüttungen, …
- Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
Rechtsgrundlagen
Der Flächennutzungsplan für Philippsburg und für Oberhausen-Rheinhausen wird vom Gemeindeverwaltungsverband Philippsburg aufgestellt.
Als vorbereitender Bauleitplan stellt der FNP darüber hinaus innerhalb der zweistufigen Systematik der Bauleitplanung eine verbindliche Vorgabe für die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan) dar. Folgerichtig bedürfen Bebauungspläne, die aus dem FNP entwickelt werden keiner behördlichen Genehmigung.
Bauleitpläne müssen in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) stellen die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Erarbeitung eines Flächennutzungsplans dar.