Ablehnung und Zustimmung für zwei RP-Anträge

In beiden Fällen geht es um die Rheinhochwasserdämme

Dem vorgelegten Antrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe (RP) - Landesbetrieb Gewässer - zur „Änderung der Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen zum Zwecke der Sanierung des Rheinhochwasserdamms XXX“ – der sich auf den Gemarkungen Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten und Dettenheim befindet - hat der Gemeinderat von Philippsburg nicht zugestimmt.

Das Gremium lehnte einmütig „wegen der Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit“ die Inanspruchnahme der alternativen Ausgleichsfläche auf der Rheinschanzinsel ab. Erläuterungen dazu gab Helga Steinel-Hofmann vom Rathaus-Fachdienst Umweltschutz.

Hintergrund: Im Rahmen der Sanierung des Rheinhochwasserdamms XXX von Dettenheim bis Eggenstein–Leopoldshafen durch das RP wurde auf der Gemarkung Dettenheim eine forstrechtliche Ausgleichsmaßnahme, die eine Aufforstung von rund 0,6 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche im Gewann Bachwiesen in Rußheim vorsieht, planfestgestellt.

Nach Ortsbegehungen und Gesprächen mit der Unteren Forstbehörde hatte sich herausgestellt, dass die Realisierung der Maßnahme an der vorgeschlagenen Fläche weder zielführend noch fachlich nachvollziehbar ist, so dass eine alternative Maßnahmenfläche auf der Rheinschanzinsel gesucht und gefunden wurde. Dabei handelt sich dabei um eine landeseigene Fläche, 9,8 Hektar groß, zwischen partieller Flutung und Rheinhochwasserdamm.

Dem zweiten vorliegenden Antrag des Regierungspräsidiums auf Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung für die Sanierung des Rheinhochwasserdamms XXXI im Bereich Elisabethenwört (Gemarkung Philippsburg) hat der Gemeinderat hingegen zugestimmt.

Das RP ist für den Unterhalt und die Funktionstüchtigkeit der Rheinhochwasserdämme zuständig. An einem rund 800 Meter langen Abschnitt zwischen Philippsburg und Rußheim wurden beim Hochwasser im Frühjahr 2018 Wasseraustritte und Sandausspülungen in der Nähe des landseitigen Dammfußes beobachtet.

„Die Standsicherheit kann durch Erosionsvorgänge im Bereich des Dammlagers unterhalb der bindigen Deckschichten gefährdet werden“, informierte Steinel-Hofmann. So könnten die Erosionskanäle durch weiteren Materialentzug zu einem plötzlichen Absacken der Dammkrone führen. Im schlimmsten Fall sei ein Bruch des Dammes zu befürchten, hieß es.

Schmidhuber

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