Aus dem Gemeinderat

Wohnungen sollen entstehen/Gemeinderat befasst sich mit Rheinsheimer „Bebauungsplan Hauptstraße“

Der Gemeinderat hat den geänderten Bebauungsplan „Hauptstraße Nord“ in Rheinsheim beraten und den „Abwägungs- und Satzungsbeschluss“ noch nicht gefasst und zurückgestellt.

Worum geht es? Innerhalb der Ortslage soll auf insgesamt vier Grundstücken eine Nachverdichtung in einem städtebaulich verträglichen Umfang erfolgen.

Dabei geht es um eine Fläche von knapp 48 Ar. Dass im Stadtteil ein Bedarf an Wohnungen vorhanden ist, stehe außer Frage, hat die Ortsvorsteherin Jasmine Kirschner schon mehrfach wissen lassen.

Ohne Diskussion nahm der Gemeinderat – nach Ablauf der Offenlage – die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

In den Sitzungsunterlagen heißt es: „Um zukünftige Nutzungsoptionen des Plangebietes unter Berücksichtigung der Umgebung zu definieren und das Gebiet städtebaulich und funktional neu zu ordnen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.“

Bei dem Bebauungsplan „Hauptstraße Nord” handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß dem Baugesetzbuch, der im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll, so ist den Unterlagen zu entnehmen.

In einem Punkt gab es im Gremium eine andere Meinung als in der Verwaltungsvorlage dargestellt: Für die CDU erhob Hans-Gerd Coenen die Forderung, einen Gehweg zu berücksichtigen, den er in der Planung vermisse. Seinem Vorschlag und seiner Argumentation folgten Peter Steinel (Uli), Marion Kohout (FW) und Jasmine Kirschner (SPD).

„Wir wünschen aufgrund der Verkehrslage einen 1,50 Meter breiten Gehweg“, fasste Bürgermeister Stefan Martus das gemeinsame Anliegen zusammen.

Das Plangebiet liegt innerhalb des seit 1963 rechtskräftigen „Bebauungsplans Göllerhöh, Grasweg, Hauenstickel, Speyerpfad“, der schon mehrfach geändert wurde. Im Moment laufen Verhandlungen zwischen den Eigentümern, der Stadt Philippsburg und einem Erschließungsträger als Projektsteuerer.

Vorgesehen ist nach Abschluss die Unterzeichnung eines städtebaulichen Vertrags. Die Kosten des Bebauungsplans, der Entwicklung und der Herstellung der Erschließungsanlagen werden von den Grundstückseigentümern getragen.

 

Schmidhuber

Zurück