Aus dem Gemeinderat

Container auf KKP-Gelände

Die Entscheidung fiel einstimmig aus. Dem Antrag auf eine Baugenehmigung zur Errichtung von zwei sogenannten „10ft-Raumcontainern“ im äußeren Sicherungsbereich auf der Rheinschanzinsel stimmte der Gemeinderat von Philippsburg ohne lange Diskussion zu und gab damit das geforderte „gemeindliche Einvernehmen“.

Die EnBW Kernkraft hatte die Aufstellung von zwei „Raumcontainern zur Überwachung und Dokumentation der Reststoffflüsse im Zuge des Rückbaus KKP 1“ beantragt. Angegeben sind Containermaße in „ft“ (Fuß). In diesem Fall bedeutet das, dass ein solcher Container drei Meter lang und knapp drei Meter breit und hoch ist. Wie es hieß, werden die Container ebenerdig auf Streifenfundamenten gestellt.

Der geltende Flächennutzungsplan weist dort ein „Sondergebiet zur Erforschung, Entwicklung und Erzeugung von Energie“ aus. Nach dem Baugesetzbuch ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken oder der Entsorgung radioaktiver Abfälle dient. Das alles war für die Fraktionen mitsamt dem Bürgermeister der Fall.

 

(Schmidhuber)

 

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