Aus dem Gemeinderat:

Friedhofsgebühren werden angepasst

Zügig über die Bühne ging die Änderung der Friedhofssatzung mit der Anpassung der Gebühren, wozu das Gemeinderatsgremium eine detaillierte Kalkulation vorgelegt bekam.

Unverändert bleiben, was besonders herausgestellt wurde, die Bestattungsverwaltungsgebühr mit 220 Euro und die Gebühr für die Nutzung des Friedhofsgebäudes mit 300 Euro. Bei der Friedhofunterhaltungsgebühr wird ein Kostendeckungsgrad von 70 Prozent festgelegt. Die Ausgaben für Zuschläge, etwa Fundamentbalken, Trittplatten, Urnenkammern und anonyme Bestattungen, werden zu 100 Prozent in Rechnung gestellt.

Hauptsächlicher Grund für die Gebührenanpassung ist eine tariflich bedingte Lohnerhöhung der mit den Friedhofsarbeiten beauftragten Firma.

Schmidhuber

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