Besetzung des Gutachterausschusses:

Kampfabstimmung im Gemeinderat

Ungewohnte Konstellationen und Koalitionen ergaben sich im Gemeinderatsgremium bei der Besetzung des „Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Philippsburg“. Die Bestellung der insgesamt drei Mitglieder aus Philippsburg war in der Dezembersitzung zurückgestellt worden, weil Meinungsverschiedenheiten über den anzuwendenden Wahlmodus bestanden.

Jetzt ist alles unter Dach und Fach, wenn auch mit Blessuren. Gewählt sind Werner Back, Manfred Brecht und Hans Brecht, der auch den Stellvertreterposten für den Vorsitz des Gutachterausschusses Philippsburg übernimmt. Dass es bei vier Fraktionen und nur drei freien Plätzen problematisch werden würde, war zu erwarten. Wer geht leer aus?

Prompt führten die Ergebnisse aus insgesamt drei Wahlgängen zu erkennbaren Verärgerungen. Am Schluss blieb der Fraktionsvorsitzende der Uli, Peter Steinel, unberücksichtigt. Was seine Kollegin Gaby Verhoeven-Jacobsen zum Anlass nahm, in einer Stellungahme die Vorgehensweise zu kritisieren: Die zweitstärkste Fraktion sei von den anderen Fraktionen „ausgehebelt“ worden.

Die weiteren Gutachter für das gemeinsame Gremium kommen aus Graben-Neudorf, Linkenheim-Hochstetten, Oberhausen-Rheinhausen und Dettenheim. Mit dabei sind auch Mitarbeiter des Finanzamts. Vorsitzender des Gutachterausschusses ist Klaus Neidig.

Das Wahlverfahren habe sich, so ergaben Vorab-Nachfragen beim Landratsamt, nach der Gemeindeordnung zu richten. Also gab es für jeden Gutachter einen gesonderten Wahlgang.

Vorgeschlagen waren Werner Back von der CDU, Peter Steinel von den Ulis, Hans Brecht von den Freien Wählern und Manfred Brecht von der SPD. „Die sachliche Qualifikation ist bei allen Personen gegeben“, hielt die Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage fest.

Nach der zum 1. Januar 2021 erfolgten Zusammenlegung der Fachgremien von Dettenheim, Graben-Neudorf, Linkenheim-Hochstetten, Oberhausen-Rheinhausen und Philippsburg stand auch eine neue Gebührensatzung zur Debatte.

Da noch keine Erfahrungen über die Bearbeitungszeiten von Gutachten und sonstigen Tätigkeiten vorliegen, werde zunächst die bisher geltende Gebührensatzung angewendet. Es sei vorgesehen, die Gebühren nach zwei Jahren neu zu kalkulieren und die Satzung anzupassen, lauteten die Informationen an den Gemeinderat.

Schmidhuber

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