BGZ und EnBW informieren über geplante Rücknahme radioaktiver Abfälle aus Frankreich

Die BGZ und EnBW haben am gestrigen Dienstag im Rat der Stadt Philippsburg die im Juni zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vertraglich neugeregelte Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung nach Philippsburg vorgestellt und erörtert.

Statt der ursprünglich geplanten fünf CASTOR-Behälter mit mittelradioaktivem Abfall sollen nun drei bis fünf CASTOR-Behälter mit hochradioaktivem Abfall aus La Hague (Frankreich) nach Philippsburg transportiert und dort zwischengelagert werden. Die Abfälle stammen aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen, die in Philippsburg eingesetzt wurden. Das Gesamtkonzept der Rückführung, das für die im Ausland lagernden Abfälle eine bundesweit ausgewogene Verteilung vorsieht, wird durch die neue Lösung nicht verändert und folgt nach wie vor einer fairen Lastenverteilung nach dem Verursacherprinzip.

Bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde die BGZ durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung Dr. Ewold Seeba und Dr. Michael Hoffmann (Bereichsleiter Betrieb) vertreten. Für die EnBW nahm Jörg Michels (Vorsitzender der Geschäftsführung der EnBW Kernkraft GmbH) teil. Dr. Seeba betonte: „Die neue Einigung mit Frankreich ist ein wichtiger weiterer Schritt zum im breiten politischen Konsens beschlossenen Atomausstieg. Wir haben heute den Gemeinderat informiert und werden auch die Bürger*innen in einer weiteren Informationsveranstaltung informieren.“

Dr. Hoffmann ergänzte: „Die neue Lösung stellt unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten keine Veränderung dar.“ Die Einhaltung aller Schutzziele würde weiterhin gewährleistet. Zudem würde das hiesige Zwischenlager, in dem die hochradioaktiven Abfälle lagern, auch mit den rückgeführten Abfällen und den Brennelementen aus dem AKW Philippsburg abschließend nur zu rund zwei Drittel gefüllt sein. „Insgesamt wird deutlich weniger radioaktiver Abfall aus der Wiederaufarbeitung rückgeführt als aus Philippsburg in die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague exportiert wurde“, so Dr. Hoffmann und verwies auf die beigefügte Informationsgrafik.

Hintergrund: 

Philippsburg wurde neben den drei weiteren Zwischenlager-Standorten Biblis, Brokdorf und Isar mit breitem politischen Konsens von der Bundesregierung, allen beteiligten Landesregierungen und den Betreibern der AKWs als Standort für die Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung nach dem Verursacher Prinzip im Jahr 2015 festgelegt. Nach dem geänderten Vorgehen werden nun statt der ursprünglich geplanten fünf Behälter mit mittelradioaktiven Abfällen drei bis fünf Behälter mit hochradioaktiven Abfällen nach Philippsburg zurückgeführt. Die geplanten Transporte von Behältern mit Metallresten (insg. 152 Behälter mit mittelradioaktiven Abfällen) in das Zwischenlager Ahaus entfallen. Stattdessen sollen dort nun 30 leere kontaminierte Behälter aus La Hague aufbewahrt werden. 

Weitere Informationen finden sich auf der Seite des BMU: https://www.bmu.de/meldung/neue-loesung-fuer-ruecknahme-radioaktiver-abfaelle-aus-frankreich/
Zudem hat die BGZ eine eigene Webseite zur Rückführung veröffentlicht: 
https://rueckfuehrung.bgz.de/

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