Bürgermeister fordert Teilnahme: Strafe für AfD-Stadtrat?
Wird zum ersten Mal in der Stadtgeschichte Philippsburgs ein Ordnungsgeld gegen einen Stadtrat verhängt? Mit einer solchen „Strafe“ drohte Bürgermeister Stefan Martus (Uli) in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Thomas Steiner von der AfD, 2024 in das Gremium gewählt, fehle zum wiederholten Male unentschuldigt. Das sei nicht mehr länger hinnehmbar. Mit einer Geste der Ratlosigkeit reagierte sein Fraktionsvorsitzender Markus Weber.
In Baden-Württemberg sind Gemeinderäte gesetzlich zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Ein unentschuldigtes oder unbegründetes Fernbleiben stellt eine Verletzung der Amtspflicht dar. Nach der Gemeindeordnung müssen alle Ratsmitglieder den anberaumten Sitzungen beiwohnen. Ob das Fernbleiben entschuldigt ist, setzt einen wichtigen Grund, etwa Krankheit, Urlaub oder dringende berufliche Gründe, voraus.
Bei wiederholten Ordnungsverstößen oder ungebührlichem Fernbleiben kann der Vorsitzende den Mandatsträger rügen oder Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen entziehen. Das Gremium kann bei hartnäckiger, unentschuldigter Verweigerung der Mitwirkung mit Ordnungsgeldern agieren oder im schlimmsten Fall den Ausschluss für bis zu sechs Sitzungen beschließen.
W. Schmidhuber