Der Bürgermeister informiert

Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Rückhalteraum Elisabethenwört am 14.02.2019

Foto: RP Karlsruhe

Die Veranstaltung in der Pfinzhalle Rußheim stieß auf großes Interesse, mehrheitlich aus der Bürgerschaft von Dettenheim und Philippsburg.

Wie bereits bekannt, ist die sog. „kleine Dammrückverlegung mit ökologischen Flutungen“ als ungesteuerter Rückhalteraum die Vorzugsvariante des Landes Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Auftrag, hierfür die Unterlagen zur Planfeststellung für die Genehmigung dieses Vorhabens zu erstellen und dann zur Genehmigung beim Landratsamt Karlsruhe einzureichen. Dies ist der derzeitige Stand des Projekts.

Die Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums sollte dazu dienen, der Öffentlichkeit die Variantenentscheidung zu erläutern und den Ingenieurbüros in Kurzreferaten die Möglichkeit geben, über ihr Fachgebiet zu referieren. Außerdem konnten von den Anwesenden Fragen gestellt werden.

Dass bei jeder Rückhaltevariante in die Landschaft eingegriffen wird, steht außer Frage. Berechtigt gefragt werden darf allerdings, in wieweit eingegriffen werden muss, um das Ziel Hochwasserschutz, als Hauptziel des Integrierten Rheinprogramms (IRP) zu erreichen.
Bei der Dammrückverlegung fließt Rheinwasser je nach Wasserstand des Rheins auf die Insel. Bei der Poldervariante sollen die ökologischen Flutungen fest eingeplant werden, was im Resultat bedeutet, dass dort genauso je nach Rheinwasserstand Flächen geflutet sind.
Eine sinnvolle Durchströmung der Flächen soll mit Hilfe von Schluten erreicht werden. Diese Schluten sind bisher zu 50 % bereits als Geländevertiefungen vorhanden. Aber auch diese vorhandenen Gräben müssten auf ihre Wirksamkeit überprüft und evtl. mit aufwändigen Geländearbeiten durchgängig gemacht werden. Die Diskussion über die ökologischen Flutungen wurde sehr kontrovers geführt, da aus der Bürgerschaft hier große Bedenken wegen der Vermüllung, Verschlammung und des möglichen Schadstoffeintrags vorgebracht wurden.

Im Zusammenhang mit ökologischen Flutungen wurde auch das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 23.09.2013 (3 S 284/11) und den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2014 (7. Senats BVerwG 7 B 6.14) zitiert. Danach können ökologische Flutungen Vermeidungsmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs.1 BNatSchG gegenüber Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Hochwasserrückhaltung und gleichzeitig Ersatzmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 2 BNatSchG für die durch sie selbst bewirkten Eingriffe sein.

Die Notwendigkeit der ökologischen Flutungen wird von Regierungspräsidium mit dem Umbau der Fauna und Flora im Hinblick auf den Retentionsfall begründet.

Ein weiterer Diskussionspunkt war, dass die Vorzugsvariante “Dammrückverlegung klein“ die geringste Hochwasserschutzwirkung aufweist und somit keinen nachhaltigen bzw. vorausschauenden Hochwasserschutz in Zeiten immer deutlich werdender Klimaveränderung ausweist .Hier zieht sich das Regierungspräsidium auf den deutsch-französischen Vertrag zurück, nachdem der Mindest-Hochwasserschutz (= Dammrückverlegung klein), gewährleistet sein muss.

Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) nennt als Hauptziel den Hochwasserschutz, die deutliche Ausrichtung auf naturschutzfachliche Erwägungen ist nicht mit dem Rahmenprogramm I des IRP vereinbar und kann von uns so nicht hingenommen werden.
Die Entgegnung der Verantwortlichen, dass man mit der kleinen Lösung noch gut bedient wäre und man froh sein müsse, dass nicht eine mittlere oder große Lösung geplant wäre ist aus unserer Sicht allein schon wegen der Anpassungsmaßnahmen bezüglich Druckwasser und des nicht bewältigbaren naturschutzrechtlichen Ausgleichs nicht nachvollziehbar.

Etliche Fragen aus der Bürgerschaft bezogen sich auch auf die Stechmücken-problematik, die bei der Dammrückverlegung zum einen und mit den ökologischen Flutungen zum anderen auf jeden Fall verstärkt werden wird.
Auch hier zog sich das Regierungspräsidium auf die Aussage zurück, dass man mit der KABS (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage) ein wirksames Instrument an der Hand habe um dieses in den Griff zu bekommen. Philippsburg als Gründungsmitglied der KABS hat seit 1975 Erfahrung mit der Stechmückenbekämpfung. Selbstverständlich hat sich die Stechmückenplage sehr verbessert, aber wir wissen auch, dass die Bekämpfung nicht immer optimal funktioniert und sich niemand freiwillig mehr Stechmückenbrutstätten in sein Lebensumfeld holt.

Als Resümee der Informationsveranstaltung lässt sich festhalten, dass jetzt nach fast einem Jahr auch die Bürgerschaft die Möglichkeit hatte, Fragen zu stellen aber leider fast keine der Fragen von Seiten des Regierungspräsidiums zufriedenstellend beantwortet werden konnte.

Ihr 
Stefan Martus
Bürgermeister

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