Der Ortschaftsrat Huttenheim informiert:
Bebauungsplan „Schorrenfeld, Kühweid, Alte Krautstücker – 3. Änderung“ in Huttenheim
Zur Zeit wird in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Modus Consult die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Schorrenfeld, Alte Krautstücker, Kühweid" bearbeitet. Der Geltungsbereich liegt innerhalb des seit 1973 rechtskräftigen Bebauungsplans “Gewerbe- und Industriegebiet Schorrenfeld, Alte Krautstücker, Kühweid” und es sind dort Gewerbegebiete, Mischgebiete und Sondergebiete festgesetzt. Der im bestehenden Bebauungsplan als „Sondergebiet Einkaufszentrum“ festgesetzte Bereich wurde 2018 durch die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schorrenfeld, Alte Krautstücker, Kühweid – 2. Änderung" in ein Gewerbegebiet (GE) geändert.
Mit der Aufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere gewerbliche Entwicklung geschaffen werden. Die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans sollen bzgl. der Art der baulichen Nutzung und den überbaubaren Grundstücksflächen an den Bedarf angepasst werden. Im Rahmen der Bearbeitung erfolgt eine Befragung der Grundstückseigentümer und Firmeninhaber, die Fragebögen sind derzeit noch im Umlauf. Die Ergebnisse der Befragung fließen in die Bestandsanalysen ein, die Grundlage für das städtebauliche Konzept sind. Die Bearbeitung des städtebaulichen Konzepts umfasst u.a. auch die Untersuchung der Verkehrsverhältnisse, der Umweltbelange und der Schallproblematik. Das Gebiet soll langfristig transformiert werden. Ohne Inanspruchnahme neuer Flächen könnten neue Nutzflächen generiert werden. Somit können Arbeitsplätze geschaffen werden und die Vielfalt der gewerblichen Nutzung erhöht werden in Kombination weitere Wohnnutzung zu schaffen. Hierbei handelt es sich um einen neuen Baugebietstyp mit verschiedenen Nutzungen eine Mischung also aus Wohnen und Arbeiten. Die genaue Steuerung ist möglich, da man festlegen kann, wie hoch die Gewichtung der jeweiligen Nutzungen im urbanen Gebiet sein sollen.
Außerdem soll ein Gestaltungsvorschlag für die Grünfläche an der Germersheimer Landstraße und den "Alten Messplatz"/"Herschbockplatz", der direkt am Geltungsbereich angrenzt, mit aufgenommen werden.
Im Bebauungsplan Feuerwehr Huttenheim ist für diese Fläche bereits eine "Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Dorfplatz/Parkplatz“ ausgewiesen und er enthält folgende Festsetzungen dazu: "In der Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung ‘Dorfplatz/Parkplatz’ sind die Nutzung als Parkplatz sowie die Nutzung als Dorfplatz, die hierfür typischen Nutzungen, und ein Besatz mit Anlagen für Kinder und Jugendliche zulässig. In den öffentlichen Verkehrsflächen sind auch Grünflächen, Anlagen zur Versickerung des Oberflächenwassers sowie technische Ver- und Entsorgungseinrichtungen zulässig." Dieser Bereich sollte weitergehende Festsetzungen enthalten, dass auch bauliche Nutzungen z.B. für das Dorfbackhaus, eine Bühne u.a. zugelassen werden können.
In einem ersten Gestaltungsvorschlag bzw. in dem städtebaulichen Konzept sollen auch die Ortseingangssituation und die Raumkante zur abgehängten Germersheimer Landstraße näher betrachtet werden unter Einbeziehung der Möglichkeit für das kreuzungsfreie Ausfahren der Alarmfahrzeuge der Feuerwehr über die Grünfläche. Die Grünfläche soll ansonsten als Grünfläche attraktiver gestaltet werden und nicht bebaut werden.
Durch die Neuordnung eines solchen Gebietes besteht die Möglichkeit eine gute Mischung aus Arbeiten und Wohnen zu entwickeln zu der die Umgestaltung des „alten Messplatz“ zum „Herschbockplatz“ gehört.
Markus Heil
Ortsvorsteher