Einbringung des Haushalts 2019 in der Sitzung des Gemeinderates am 4. Dezember 2018

Haushaltsrede von Bürgermeister Stefan Martus

(es gilt das gesprochene Wort)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

im September 2018 habe ich folgendes von Nils Minkmar, dem Kulturjournalist des Jahres 2017, zur Bundesrepublik Deutschland im Spiegel gelesen:

„Dieses älter werdende Land baut längst keine Computer und keine Mobiltelefone mehr, die Banken machen keinen sehr guten Eindruck und die Automobilindustrie vergeudet Jahre mit Tricks und Absprachen. Die Energiewende müsste weiter sein, die Infrastruktur wurde vernachlässigt, der ideologische Dienst an der „schwarzen Null“ wird ganz schön teuer.“

Wie könnte man das für Philippsburg übersetzen?

„Es gibt schon lange keine Soldaten in Philippsburg mehr, das Hebelsteinwerk, die Vedag und die Reifenproduktion der Goodyear produzieren nicht mehr, in naher Zukunft wird es auch kein Kernkraftwerk mehr geben.

Eine politische Partei bedient Ängste der Bürger vor Veränderung und der Zukunft, verhindert Investitionen in Verkehrssteuerung und –lenkung.

Der Umbau Philippsburg zu einer reinen Wohngemeinde, wenn gewollt, mit entsprechend hohen Einkommenssteueranteilen wird an der in den letzten Jahrzehnten gewachsenen Einwohnerstruktur, welche uns unsere Großbetriebe beschert haben, noch mindestens eine Generation dauern.

Die Finanzierung der Infrastruktur, welche in guten Gewerbesteuerzeiten geschaffen wurde, wird zunehmend schwerer.

Der Umbau der Gewerbe- und Industriestruktur der Stadt ins postindustrielle Zeitalter wird nur halbherzig angegangen.

Die Energiewende bringt zusätzliche Belastungen für die Bürger und eine ungewisse Laufzeit für die Zwischenlagerung von Abfällen aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie.
Weitere fünf Castoren aus der Wiederaufbereitung La Hague sollen zusätzlich ins Zwischenlager.

Eine Deponie für freigemessen Abfälle aus dem Rückbau hat der Landkreis Karlsruhe noch nicht.

Die Landesplanungen zum Hochwasserschutz auf Gemarkung Huttenheim und Rheinsheim reduziert die Planungshoheit der Stadt extrem und birgt enorme Risiken für die Bevölkerung.

Die „Schwarze Null“ und Generationengerechtigkeit im städtischen Haushalt werden weiter wie ein Mantra vor sich her getragen und könnte auch in und für Philippsburg teuer werden“.

Diese Aufzählung ist mit Sicherheit nicht abschließend, zeigt aber wie komplex das städtische Gemeinwesen und die Struktur der Stadt Philippsburg sind.

Die Stadtgesellschaft lässt sich keinesfalls auf nur ein Thema reduzieren, sondern steht immer in einem Gesamtzusammenhang und lässt sich vor allem nicht kurzfristig umbauen bzw. verändern.

Heute bringe ich meinen 14. Haushalt und den ersten doppischen Haushalt in den Gemeinderat der Stadt Philippsburg ein.

Erstmals mit einer pessimistischen Grundausrichtung.

Nicht aber wegen der Zahlen und der Finanzen der Zukunft, sondern weil ein Thema, aufgrund der anstehenden Bürgerentscheide, alle sonstigen Themen der Stadt überschattet.

Mit dem einstimmigen Beschluss zum Bebauungsplan „ehemalige Salmkaserne“ im Jahr 2013, welcher die heutige Entwicklung bzw. die Baugenehmigung der Dietz AG ermöglicht, sollte aus planungsrechtlicher Sicht und damit aus Sicht der Stadt das Thema eigentlich abgeschlossen sein.

Der Gemeinderat der letzten zwei Legislaturperiode 2004 – 2014 hat die Entwicklung von Bebauungsplänen um den Walthersee und die ehemalige Kaserne vorangetrieben, insbesondere um die Entwicklung auf der ehemaligen Kaserne zu steuern und auch die dauerhaften Wohnnutzungen am großen Walthersee zu ermöglichen.

Zusammen mit dem Bund, dem damaligen Eigentümer, hat die Stadt einen Käufer für das Areal der Mannschaftgebäude gesucht. Dies vor allem vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Überlegungen, dass die Stadt das Gelände selbst nicht kaufen kann und das finanzielle Risiko des Abrisses der Mannschaftsgebäude nicht zu schultern ist.

Damit ein Käufer gefunden werden konnte, musste die Stadt entsprechende planungsrechtliche Voraussetzungen schaffen.

Darüber hinaus sollte die Erschließung durch diesen privaten Nutzer durchgeführt und finanziert werden.

Entsprechende Erschließungsverträge, denen die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke zugrunde lagen, wurden dann auch abgeschlossen und abgerechnet.

Die Stadt hatte hier nicht nur keine Ausgaben für Wasser, Abwasser, Strom, Breitband, etc., sondern auch Einnahmen.

Darüber hinaus erhielt das Wohngebiet um die Waltherseen eine zweite Wasserversorgungszuleitung, um bei einem Wasserrohrbruch nicht ohne Trinkwasser dazustehen.

Im Bebauungsplan „ehemalige Salmkaserne“ wurden Lärmeinschrän-kungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der umgebenden Wohnbebauung festgelegt, die dem ehemaligen Kasernengelände sehr wenig Produktions- und Betriebslärm zugestehen.

Verkehrsbeschränkungen für mögliche Nachtverkehre zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr wurden durch Gutachten ebenfalls bestätigt und festgestellt.

Diese Bebauungspläne ermöglichen die jetzige Bebauung und Nutzung und haben auch die Baugenehmigung Distributionszentrum der Dietz AG ermöglicht.

Bei der Entwicklung der jeweiligen Bebauungspläne fanden die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der jeweiligen Offenlage statt.

Beteiligt haben sich daran wenige Bürgerinnen und Bürger.
Der Gemeinderat war immer eingebunden.

Im Jahr 2018 gab es zwei Gemeinderatsbeschlüsse im Zusammenhang mit der ehemaligen Salmkaserne, die zu den beiden Bürgerentscheiden am 09.12.2018 führen.

Der erste Beschluss sollte zwei Baufenster zusammenlegen und der zweite Beschluss eine zweite Zufahrt zum Kasernengelände ermöglichen. Beide Bebauungsplanverfahren liegen momentan auf Eis.

Sie entscheiden am 09.12.2018 mit Ihrer Stimme, ob diese beiden Bebauungspläne weiter vorangetrieben werden können oder ob diese drei Jahre gestoppt werden.

Egal wie diese Bürgerentscheide ausgehen, wird es aber am 09.12.2018 nur Verlierer geben bzw. hat es bereits Verlierer gegeben.

Wie komme ich zu der Aussage?

Bürgerentscheide sind doch die direkteste Form der Bürgerbeteiligung. Hier können die Bürger entscheiden, ob eine Planung umgesetzt wird oder nicht. 

Wirklich? 

  • Bei Beschlüssen zu ganz neuen Bebauungsplänen auf der grünen Wiese ist dies tatsächlich so, wenn diese innerhalb von 6 Monaten angegriffen werden.
  • Bei Planungen im Bestand, bei bereits bestehenden Bebauungen, bei bereits rechtsgültigen Bebauungsplänen, bei Grundstücken, die der Stadt nicht gehören und sich der Eigentümer auf bestehendes Planungsrecht verlassen darf, aber nicht.

Warum? 

Gemeinderäte und der Bürgermeister können immer nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entscheiden.

An Entscheidung zu Bebauungsplänen, die bereits Bestandskraft haben, ist die Stadt rechtlich gebunden.

Das ist das Wesen und der Rahmen eines demokratischen Rechtsstaates.

Sicherlich gehört zur Demokratie auch die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren einzureichen und dieses dann zum Bürgerentscheid zu führen.

Bürgerentscheide können sich auf kommunaler Ebene aber auch nur auf den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates bzw. der Gemeinde beziehen.

Für die aktuell erteilte Baugenehmigung für das Distributionszentrum der Dietz AG ist als unterste Landesbehörde aber das Landratsamt Karlsruhe zuständig. Das Landratsamt hat diese Baugenehmigung dann auch auf Grundlage des seit 2013 bestehenden Bebauungsplanes erteilt.

Da diese komplexe Rechtslage nicht einfach zu verstehen ist, sind gerade die gewählten Gemeinderäte gefordert zu erkennen und zu erklären, in welchem Rahmen in einem Rechtsstaat sich Bürgerentscheide bewegen und was diese Bürgerentscheide tatsächlich noch bewirken können.

So zumindest mein Demokratieverständnis!

Gemeinderäte haben eine ganz besondere Bedeutung als Repräsentanten der Demokratie und tragen deshalb eine ganz große Verantwortung. Dies vor allem dann, wenn man an den Planungsentscheidungen über Jahrzehnte aktiv im Gemeinderat mitgewirkt hat.

Falsche Versprechungen zur rechtlichen und tatsächlichen Wirkung eines Bürgerentscheides sind sicherlich nicht hilfreich, schaden der Demokratie und führen zu noch mehr Politikverdrossenheit, vor allem dann, wenn das Element der direkten Demokratie in Form des Bürgerentscheides ins Leere läuft.

Ist es dann nicht besonders unglaubwürdig, wenn man sich als Gemeinderat nicht an Mehrheitsbeschlüsse des Gemeinderates hält und Bürgerbegehren und Bürgerentscheide noch befördert?

Ist die Art und Weise, wie der Gemeinderatsbeschluss vom 22.03.2018 zu Stande kam, nachdem dieser Beschluss bereits nichtöffentlich vorberaten wurde, die Vorgehensweise ausführlich besprochen, die Risiken kommuniziert wurden, besonders geschickt gewesen?

Wurden hier die bisherigen demokratischen Gepflogenheiten einer in der Geschäftsordnung vorgesehenen Redereihenfolge von der CDU über den Haufen geworfen, um ein sensibles sehr komplexes Sachthema für machtpolitische Zwecke zu missbrauchen?

Hat die bisherige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen darunter gelitten?

Wurden im weiteren Verlauf der Bürgerbegehren und der nun stattfindenden Bürgerentscheide darüber hinaus Erwartungen befördert und Befürchtungen gezeichnet, die mit der eigentlichen Abstimmung nichts zu tun haben?

Ist es nicht sinnvoller, die Bedenken und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in der jeweiligen Offenlage der Bebauungspläne entgegen zu nehmen und im Gemeinderat zu diskutieren?

Ist nicht mehr Solidarität mit den arbeitslos werdenden ehemaligen Goodyearmitarbeitern angesagt, um diesen Wohnortnahe, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichende Arbeitsplätze zeitnah zur Verfügung stellen zu können?

Was kommt, wenn wir diese Entwicklung auf dem ehemaligen Kasernengelände jetzt verhindern?

Können wir die Entwicklung auf dem Kasernengelände dann noch steuern und lenken?

Sind die Flächen dann nicht mehr da?

Wie lange wird die Entwicklung dann dauern, Baulärm und Staub erzeugen?

Ist dann von mehr oder weniger Verkehr und Lärm auszugehen?

Ist der Verlierer der Abstimmung dann nicht die Demokratie, wenn Erwartungen enttäuscht werden?


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 1. Januar 2019 gehen die meisten ehemalige Mitarbeiter der Goodyear, davon 100 aus Philippsburg, aus der Transfergesellschaft in die Verantwortung der Arbeitsagentur und damit in die Arbeitslosigkeit. Ein Jahr bis max. 18 Monate später, sollten diese Mitarbeiter keine Arbeit finden, droht diesen Mitarbeitern Harz IV.

Im Arbeitsamtsbezirk Waghäusel stehen 986 Arbeitslose 371 offenen Arbeitsstellen gegenüber. Die offenen Stellen gehen tendenziell zurück. Ein schlechtes Verhältnis für die Region.

Die Entwicklung der ehemaligen Produktionsgebäude der Goodyear wird noch einige Zeit beanspruchen. Die Abstimmungsgespräche zwischen Landratsamt Karlsruhe, Brandschutz und Baugenehmigungsbehörde, der Wirth Gruppe und der Fa. Goodyear als Verkäufer werden sich noch hinziehen.

Philippsburg steht vor einem Strukturbruch, wie diesen nur wenige Kommunen zu schultern haben.

Das europäische Logistikzentrum der Fa. Goodyear, das immerhin 250 Arbeitsplätze bietet, wird noch vor Ort bleiben.

Aber wie lange noch?

  • Mit dem Distributionszentrum der Dietz AG, betrieben von der Seifert Logistik Group, entstehen kurzfristig neue Arbeitsplätze in Philippsburg in einem ordentlichen Tarifgefüge.
     
  • Mit der Investitionssumme für die Gebäude von knapp 42 Mio € der Dietz AG wird die Stadt kurzfristig zusätzliche Grundsteuereinnahmen von ca. 100.000 € bei der vorgesehenen Bebauung erzielen.

    Wollte man diese von allen Grundstückseigentümern erzielen, müsste man den Grundsteuerhebesatz in Philippsburg um 25 von Hundert erhöhen. Dies würden dann alle Philippsburger, auch die Mieter, treffen.
     
  • Mittelfristig können wir mit gewinnabhängigen Gewerbesteuereinnahmen für Philippsburg von der Fa. Seifert Logistik Group rechnen.

    Nehmen wir mal an, diese betragen durchschnittlich 100.000 €. Um diese Einnahmen von den restlichen Gewerbesteuerzahlern zu generieren, müsste der Gewerbesteuerhebesatz um ca. 10 von Hundert erhöht werden.
     
  • Bei der jetzt vorgesehenen Nutzung haben wir ein überschaubares, kalkulierbares, gut lenkbares Verkehrsaufkommen mit angenommenen 150 LKW am Tag mit ausreichend Parkmöglichkeiten und sanitären Einrichtungen für LKW-Fahrer.

    Damit Sie mal einen Vergleich haben: Im Moment fahren von Oberhausen-Rheinhausen kommend in Richtung Kernkraftwerk ca. 150 LKW am Tag, da bei dem Niedrigwasserstand des Rheins zurzeit der Materialtransport zur Konverter Baustelle nicht per Schiff erfolgen kann.
     
  • Eine zweidrittel Mehrheit des Gemeinderates will immer noch das Planungsrecht für eine zweite Zufahrt zum Kasernengelände, um die direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Der angemeldete Landeszuschuss muss innerhalb der nächsten drei Jahre endgültig beantragt werden, damit dieser bei Realisierung der zweiten Zufahrt auch abgerufen werden kann.
    Über die Realisierung und Finanzierung muss im Gemeinderat noch entschieden werden.
    Der angemeldete Landeszuschuss muss innerhalb der nächsten drei Jahre endgültig beantragt werden, damit dieser bei Realisierung der zweiten Zufahrt auch abgerufen werden kann.

Aus all diesen Gründen heraus und damit die Initiierung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheidungen nach einer verlorenen Abstimmung im Gemeinderat keine Schule macht, werden ich am 09.12.2018 

zwei Mal mit NEIN stimmen.

Alle Bürger können nach wie vor ihre Rechte rechtzeitig während der Offenlage der beiden Bebauungspläne wahren und ihre Bedenken und Anregungen vorbringen.

Der Gemeinderat wird dann über diese Bedenken und Anregungen abstimmen und die entsprechende Abwägung vornehmen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir brauchen die wohnortnahen Arbeitsplätze jetzt und nicht irgendwann!

Wir brauchen Perspektiven für Familienväter, die an diesem Weihnachtsfest noch nicht wissen, wie sie im nächsten Jahr das Geld für ihre Familien erwirtschaften sollen!

Wir brauchen auch für Mitbürgerinnen und Mitbürger aller Berufssparten, die fast 50 Jahre von der Goodyear gesagt bekamen: „Wir sind Goodyear Family“ ein selbstbestimmtes Leben durch eigenes Erwerbseinkommen!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der letzte kamerale Haushaltsplan der Stadt Philippsburg für das Jahr 2018 ist am 31.12.2018 Geschichte.

Heute bringen wir den ersten doppischen Haushaltsplan 2019 im Gemeinderat ein.

Während der kamerale Haushalt den Fokus rein auf den Geldverbrauch legte, rückt im doppischen Haushalt der Ressourcenverbrauch in den Vordergrund.

Im Sinne einer Generationengerechtigkeit dürfen in einem Jahr nur so viele Ressourcen verbraucht werden, wie durch Erträge gedeckt werden können.

Entscheidend ist daher das ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt, der die Erträge den Aufwendungen eines Haushaltsjahres gegenüberstellt.

Unser erster Ergebnishaushalt schließt mit - 1.015.200 € ab.

Dies führt zu einem Verlustvortrag, der in den kommenden drei Jahren auszugleichen ist. Die mittelfristige Finanzplanung sieht jedoch erst wieder 2022 ein positives Ergebnis vor.

Mit der Einführung der Doppik sind die Abschreibungen zu erwirtschaften. Dies gelingt uns 2019 nicht und wäre uns in den letzten 10 kameralen Haushaltsjahren auch nur zweimal gelungen.

Dazu fehlen uns, wie bereits erwähnt, knapp 1 Mio. €, um 3,7 Mio. € Nettoabschreibung erwirtschaften zu können. Auch 2020 und 2021 werden wir mit negativen Ergebnishaushalten abschließen, trotz boomender Wirtschaft.

So schließen die planerischen Ergebnisse 2020 mit rund 5,9 Mio. € im Minus und 2021 mit rund 600.000 € im Minus ab.

Lediglich das Jahr 2022 wird mit einem Plus von etwa 300.000 € prognostiziert.

Ein Jahresgewinn der planerisch bei weitem nicht ausreichen wird, die Verluste der Jahre 2019 – 2021 zu decken.

Neben dem Ergebnishaushalt gibt es nun einen Finanzhaushalt, der separat zu betrachten ist. Stellt der Ergebnishaushalt die Erträge der Aufwendungen gegenüber, so bildet der Finanzhaushalt die Liquiditätsentwicklung mit Ein- und Auszahlungen ab.

Die Liquiditätsentwicklung der Stadt ist sehr positiv. Den städtischen Konten werden zum Jahresende 2019 planerisch + 4.283.800 € zugeführt werden können.

Auch der Finanzplanungszeitraum schließt bei reiner Liquiditätsbetrachtung sehr positiv ab: 2020 mit einem Plus von rund 3,3 Mio. €, 2021 mit 6,9 Mio. €, 2022 mit 3,9 Mio. €.

Der Finanzhaushalt ist für die Liquiditätssicherung sehr wichtig und entwickelt sich im Finanzplanungszeitraum auch enorm positiv (was vor allem an geplanten Grundstücksverkäufen in Millionenhöhe (Gewerbegebiete und Erlenwiesen) liegt), allerdings ist diese Kennzahl nicht für den Haushaltsausgleich maßgebend.

Bezogen auf das Jahr 2019 bedeutet dies, dass der positiven Entwicklung des Barvermögens (+ 4,3 Mio. €) ein Jahresdefizit von 1.015.200 € gegenübersteht.

Wir werden aber nach wie vor ohne Kreditaufnahmen für unser vorgesehenes Investitionsprogramm bis 2022 auskommen und nach wie vor im Kernhaushalt der Stadt schuldenfrei sein.

Auch im Eigenbetrieb Wasser werden wir sukzessive die Schulden tilgen.

Diese belaufen sich zum 31.12.2019 noch auf rund 497.500 €.

Eine Sondertilung und vorzeitige Rückzahlung der Restschulden ist leider nicht möglich. Eine Aufnahme neuer Kredite ist auch mittelfristig nicht vorgesehen, so dass mit Ablauf der aktuellen Kreditverträge auch der Eigenbetrieb schuldenfrei sein wird.

Im Betrieb Wasserwerk haben wir mittlerweile eine stolze Eigenkapital-Ausstattung von 86%.

Seit 2003 kommen wir ohne Realsteuererhöhungen aus. Diese liegen schon seit Jahren weit unter dem Landesdurchschnitt.

Ohne Berücksichtigung von EnBW und Goodyear können wir immerhin noch 3,222 Mio € Gewerbesteuererträge einplanen.

Der Gewerbesteuerdurchschnitt der letzten 15 Jahre lag jedoch bei fast 8 Mio €.

Der Durchschnitt der nächsten Jahre wird sich bei gleichbleibender Konjunktur aller Voraussicht nach bei 3,2 Mio € einpendeln.

Zusätzlich dürfen wir 2019 mit Schlüsselzuweisungen (inkl. Investitionspauschale) von 8,635 Mio € rechnen.

Wie könnten wir unseren Ergebnishaushalt verbessern und das erste doppische Haushaltsjahr nicht mit einem Verlust beenden?

Wir müssen im Jahr 2019 jede unserer Ausgaben beim Haushaltsvollzug, mehr denn je und trotz sorgfältiger Planung, auf den Prüfstand stellen und alle Sparmöglichkeiten im laufenden Betrieb nutzen.

Es bedeutet aber auch, dass wir, um der Gesamtverantwortung für den Haushalt der Stadt Philippsburg gerecht zu werden, alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen müssen, soweit dies vertretbar und geboten ist.

Hier gibt es auch eine Reihenfolge zu beachten: Zuerst die Entgelte, dann die Gebühren und dann die Steuern.

Da die Finanzzusammenhänge sehr komplex sind, machen wir das Thema mal an einem Beispiel fest:

Würden wir den Ergebnishaushalt ausgleichen, wenn wir eine Million mehr Gewerbesteuer hätten?

Eine Million Euro mehr Gewerbesteuer führt im selben Jahr zu einer erhöhten Gewerbesteuerumlage in Höhe von rund 206.000 €.

Das heißt, das Ergebnis würde sich um + 794.000 € verbessern.

ABER: 2021 würden dann zusätzlich 350.000 - 400.000 € an FAG- und Kreisumlage abzuführen sein.

Gleichzeitig würden wir auch noch weniger Schlüsselzuweisungen erhalten, die sich nicht ohne weiteres beziffern lassen.
Gehen wir hier von rund 200.000 € Mindereinnahmen aus, da unsere Steuerkraft 2019 ja entsprechend besser wäre.

Demnach werden über die mehrjährige Betrachtung maximal 20 %, also 200.000 € einer zusätzlichen Million Gewerbesteuereinnahmen hängen bleiben.

Ähnlich würde es bei einer Grundsteuererhöhung aussehen.

Bleibt auf der Steuerseite eigentlich nur die Generierung von mehr und höheren Einkommenssteueranteilen.

Dies funktioniert in der Regel nur über Einwohnerzuwachs, Zuwachs von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und einer insgesamt besseren Einkommensstruktur unserer Einwohner.

Hatten wir in 2011 noch insgesamt 4.559 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in der Stadt (wir waren gerade dabei Vollgas in die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke zu gehen) waren es 2017 noch 4.229.

Die Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor. Diese werden aber erstmals den Rückgang aufgrund der Goodyearschließung wiederspiegeln.

Hieran gilt es zu arbeiten und gegen zu steuern.

Bei den Gebühren bzw. bei den Kosten galoppieren uns die Kindergärten davon. Für das Kindergartenjahr 2018 / 2019 haben wir die Gebührenerhöhung ausgesetzt.

Leider sind wir auch bei den Kindergartengebühren angehalten, uns den, von den Trägern der Spitzenverbände empfohlenen 20 % Elternbeteiligung an den Gesamtkosten, anzunähern.

Haben wir im Jahr 2012 noch einen Zuschussbedarf aus städtischen Steuermitteln von knapp über 1,6 Mio € gehabt, so wird sich dieser planerisch in 2019 auf über 3,54 Mio € erhöhen.

Unser neuer Kindergarten Campulino ist seit 1. März 2018 in Betrieb.

Die Landesförderung 2019 dafür beträgt 112.000 €. Für 2020 haben wir 160.000 € Landeszuschuss eingeplant, da wir dann für den vollbelegten Kindergarten Zuschüsse erhalten.

Entsprechend werden auf der Aufwandseite aber dann auch erhöhte Betriebskostenzuschüsse an den Träger zu erwarten sein.

Macht für das Jahr 2019 in Summe knapp 500.000 € laufende Mehrausgaben für vier neue Kindergartengruppen und die zwei Tigergruppen.

Sollte das Land kostenfreie Kindergartenplätze einführen, geht das nur bei vollem Kostenausgleich für die Kommunen und davon sind wir noch weit entfernt in Baden-Württemberg. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der letzten Haushaltsrede habe ich bereits gefordert: „Gerade jetzt braucht Deutschland, als Land ohne Naturschätze, dringend Investitionen in die Infrastruktur, ohne Schulden für die zukünftige Generation

UND

vor allem Investitionen in Bildung.“

Dies wurde auch von Bund und Land erkannt und für 2018 und 2019 Milliardenförderungen im Bereich Bildung, vor allem in Sanierung und Digitalisierung von Schulen, versprochen.

Im Bereich Sanierung sind diese in 2018 auf den Weg gebracht und wurden von uns für die Sanierung des Gymnasiumdaches in Höhe von 1,3 Mio € bereits bewilligt.

Für die Sanierung in der Konrad-Adenauer-Realschule haben wir bereits einen weiteren Antrag gestellt.

Für die Digitalisierung der Schulen sollen ebenfalls Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Dafür scheint jedoch eine Grundgesetzänderung notwendig zu sein, die im Moment noch im Bundesrat festhängt.

Der Bundestag hat dieses Förderprogramm bereits auf den Weg gebracht.

Letztes Jahr habe ich ein eindeutiges Zuwanderungsrecht für Menschen, die wir aus wirtschaftlichen Gründen in Deutschland brauchen, gefordert und zugleich angemahnt, dass wir eine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme nicht verkraften können.

Hier scheint sich auf Bundesebene eine Lösung aufzutun. Ich denke, dass wir damit die Armutseinwanderung, auch aus EU-Staaten, ins deutsche Sozialsystem bzw. Missbrauch des Asylrechts so langsam in den Griff bekommen könnten.

Strategisches Ziel „Bildung“

Die städtische Bildungs- und Campus-Strategie ist seit Jahren erfolgreich.

Dies zeigen wieder die Zahlen der amtlichen Schulstatistik vom Oktober 2018, die bei den weiterführenden Schulen auf dem Campus Philippsburg steigende Schülerzahlen ausweist.

Die Zahl junger Familien in Philippsburg steigt tendenziell.

Damit einhergehend ist wohl auch der Anstieg der Einkommenssteueranteile und der Einwohner.

Wir haben das klassische dreigliedrige Schulsystem mit der Werkrealschule, der Realschule und des Gymnasiums bewusst beibehalten.

In Kombination mit der sehr flexiblen Schulkindbetreuung im Schülerhort sowie den Bildungsangeboten der Bibliothek überzeugt der Campus Philippsburg offensichtlich nicht nur die Eltern in der Stadt, sondern auch in der Region.

Abgerundet wird dieses Konzept durch die Schaffung eines generationenübergreifenden Spielplatzes/Bewegungsparks in unmittelbarer Nähe zum Campus und zum Neubaugebiet Erlenwiesen II und III.
In diesem Neubaugebiet werden wir deshalb auf einen größeren Spielplatz verzichten können. Die Bauarbeiten Generationenpark schreiten voran und wir werden diesen im Frühjahr 2019 seiner Bestimmung übergeben können.

In allen unseren Bildungseinrichtungen, in den Kindergärten und Schulen sind zwischenzeitlich auch die Migranten der großen weltweiten Wanderungsbewegungen der letzten Jahre angekommen: Die Flüchtlinge und die Zuwanderer aus dem Südosten der Europäischen Union. Für deren Integration tragen nicht nur die Neuankömmlinge selbst, sondern auch die Stadt bei.

Steigende Geburtenzahlen, der Zuzug von Familien mit Kindern von auswärts und aus dem Ausland, wie auch die Orientierung auf mehr als zwei Kinder je Familie, führen zu einem Mehrbedarf an Kindergartenplätzen.
Hinzu kommt die Ausweisung und Belegung neuer Wohnbaugebiete. Insgesamt haben wir 2018 rund 90 neue Betreuungsplätze im neuen Kindergarten Campulino und die beiden TigeR-Gruppen geschaffen.

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt für alle Kinder, trotz nicht ausreichender Förderung der Investitions- und Betriebskosten durch Bund und Land. Gleichzeitig sind jedoch wir Kommunen gesetzlich verpflichtet, die fehlenden Plätze zu schaffen. Hier wird auch bei uns zukünftig Handlungsbedarf bestehen, deshalb sehe ich in der Kinderbetreuungsplanung eine Daueraufgabe. Hierzu gehört auch die gerechte Gestaltung der Elternbeiträge.

Derzeit leben 153 Flüchtlinge in Philippsburg. Sie kommen vor allem aus Syrien, Afghanistan, verschiedenen afrikanischen Ländern und dem Irak. Gut 100 der Flüchtlinge werden von der Stadt in der eigens errichteten Containerwohnanlage oder angemieteten Privatwohnungen untergebracht.

Ein Drittel der Flüchtlinge konnte inzwischen selbst Wohnraum anmieten. Dies gelingt umso besser, sobald die Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben. Dabei werden sie von den Integrationsmanagern des Freundeskreises Asyl Karlsruhe unterstützt, die im Auftrag der Stadt tätig sind und über Landeszuschüsse finanziert werden.

Unbezahlbar und unverzichtbar ist das Engagement unserer Bürger, die sich seit Juli 2015 für die Geflüchteten einsetzen und dabei ein außergewöhnliches Engagement zeigen. Damals wurde durch das Land in unserem Stadtteil Huttenheim vollkommen überraschend eine Notaufnahmestelle für mehr als 400 Menschen eingerichtet.

Damals haben sich besonders viele Einwohner aller Nationalitäten bei den Sammelaktionen und in der Kleiderkammer eingebracht.

Bis heute sind die Arbeitsgruppen und einzelne Aktiven des Philippsburger Flüchtlingsnetzwerks „Füreinander aktiv miteinander“ bei der Eingliederung behilflich, ob beim Spracherwerb, bei Behördengängen, bei der Suche nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen, im Freizeitbereich, beim Eintritt in unsere örtlichen Vereine, im Begegnungscafé in der Milchbar oder bei Grillfesten.

Integration geschieht vor allem auch durch die aktive Vermittlung unserer demokratischen Werte, die nur in der Begegnung mit den Geflüchteten möglich ist. Und gerade auch hier entfalten unsere ehrenamtlichen Kräfte eine ganz wichtige Wirkung. Sicherlich ist Integration immer ein Prozess, der Jahre und auch Jahrzehnte dauern wird, ohne Ehrenamtliche würde er viel länger dauern.

Auch bei uns ist der Rückgang des ehrenamtlichen Engagements spürbar, ein bundesweites Phänomen. Der Rückgang ist aber wegen seinen ausgesprochen guten integrativen Wirkungen des Ehrenamts ein Problem. Gerade deshalb steht die Flüchtlingsbeauftragte den Ehrenamtlichen stets mit Rat und Tat zur Seite. Außerdem müssen wir die verbleibenden Ehrenamtlichen mit passgenauen Fortbildungsangeboten und einer ausgeprägten Anerkennungskultur für ihr Engagement und „Kümmern“ unterstützen.
Die Bildungsorientierung zugewanderter Eltern ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Sie reicht von „ausgesprochen bildungsorientiert“ bis hin zu einer noch eher geringen Einsicht in die Notwendigkeit von Bildungserwerb.

Als besondere Herausforderung für unsere Stadtgesellschaft und unser lokales Bildungssystem hat sich die Zuwanderung aus Südosteuropa und zwar insbesondere aus Rumänien herausgestellt. Die Hälfte der 400 rumänischen Staatsbürger, die in der Stadt Philippsburg leben, gehört der Minderheit der Roma an.

Hier finden wir besonders oft besonders schwierige familiäre Situationen vor: Verdichtete Unterbringung durch private Eigentümer, die zu diesem Zweck ältere sanierungsbedürftige Häuser erwerben, Minderjährigen-Schwangerschaften, Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Lernbehinderungen.

Bildungsunerfahrene Elternhäuser führen öfter zu Unregelmäßigkeiten beim Schulbesuch und zur mangelnden Unterstützung des Bildungswegs der Kinder, zumal zu Hause oftmals überhaupt kein Deutsch gesprochen wird. Das Jugendamt, unsere Kindergärten, die Schulen, die Schulsozialarbeit und der Schülerhort wirken hier eng zusammen. Auch das Land beteiligt sich mit einem Zuschuss an der Stärkung der rumänischen Eltern für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder.  

Strategisches Ziel „Wirtschaft“

Beim strategischen Oberziel „Wirtschaft“ können wir mittlerweile von allen unseren Firmen (ohne die Großbetriebe) 3,2 Mio € einplanen, bei normaler wirtschaftlicher Lage.

In der letzten Gemeinderatsitzung haben wir den Bebauungsplan „Schorrenfeld Kühweid II“ beschlossen. Die Erweiterung des Gewerbegebiets „Schorrenfeld“ dient vor allem den dort ansässigen Betrieben zur Erweiterung, und um diese am Standort zu halten. Hierfür haben wir fast 1,35 Mio € in den Haushaltsplan eingestellt. Ein großes Stück haben wir bereits der Fa. Vierlande versprochen die sich in Philippsburg ansiedeln möchte. Ein weiteres Grundstück wird die Fa. Holzbau Frank erwerben.

Sämtliche Gewerbegrundstücke des Gewerbegebietes „Krautstücker“ sind mittlerweile verkauft. Wir hoffen, dass die Bebauung bald losgeht bzw. ihren Abschluss findet.

Mit dem vorhabensbezogenen Bebauungsplan für die Firma ULAN und den Einzelhandelsmarkt LEDO stärken wir die Firma am Standort Huttenheim.

In der heutigen Sitzung haben wir einen Bebauungsplan für die Erweiterung der Spedition Hoffmann auf den Weg gebracht. Ein weiterer Baustein zur Sicherung des Unternehmens am Standort.

Die Erschließung des Baugebietes „Erlenwiesen II und III“ schreitet mit großen Schritten voran. Baureife Grundstücke werden Mitte 2019 Realität. Die Stadt erhält 93 Grundstücke mit insgesamt 38.905 m2. Ein Glücksfall in der jetzigen Situation. Die Bauplätze können wir in den nächsten Jahren sukzessive an Bauwillige verkaufen und damit Einnahmen erzielen. Es ist der Verkauf in drei Tranchen angedacht.

Die im Jahr 2016 erarbeitete Gewerbeflächenstudie sieht verschiedene Alternativen für eine Gewerbegebietserweiterung vor: Südlich der B 35 Huttenheim oder im Bereich Wald zur ehemaligen Kläranlage Huttenheim. Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium bzw. Regionalverband Mittlerer Oberrhein zur planungsrechtlichen Realisierbarkeit dauern noch an. Die Notwendigkeit einer Regionalplanänderung machen die Gespräche hier sehr schwierig. Hier werden wir weiter dicke Bretter bohren, um für Neuansiedlungen Flächen zur Verfügung stellen zu können.

Mit einer direkten Anbindung an die neue L602 könnten wir das Gebiet über der B 35 optimal erschließen und auch eine neue Zufahrt zum Hardtsee-Bruhrain schaffen.

Die jetzige Brücke der L602 nach Rußheim könnten wir dann mittelfristig für KFZ aller Art sperren und als reine Fußgänger- und Fahrradbrücke nutzen.

Beim Gewerbegebiet „Pfaffenloch“ in Rheinsheim sind wir leider immer noch keinen Schritt weiter, da wir hierzu die Mitwirkung einer Eigentümerin benötigen. Diese ist mittlerweile zwar verstorben; die Verhandlungen mit den Erben haben uns aber auch nicht wirklich weiter gebracht.

Gewerbegebiete brauchen natürlich eine breitbandige Internetinfrastruktur. Hier treiben wir den Anschluss an das Breitbandnetz des Landkreises weiter voran. Nachdem sich dies in 2018 verzögert hat, haben wir im Haushaltsplan 2019 erneut fast 1 Mio € vorgesehen. Dann sollen im Gewerbegebiet „Bruchstücker“ die Gewerbebetriebe ans Glasfasernetz angeschlossen werden. Das Baugebiet „Erlenwiesen II und III“ erhält ebenfalls einen Glasfaseranschluss.

Darüber hinaus haben wir 2016 mit der Telekom breitbandiges Internet für den Stadtteil Philippsburg mit 100 Mbit/s realisiert. Dies haben wir für Huttenheim und Rheinsheim bereits 2009 mit 50 Mbit/s erreicht. Auch hier gibt es Bewegung bei der Telekom, die unser Bebauungsplangebiet „Poststraße / Hans-Thoma-Straße“ mit Glasfaser versorgen will.

Der S-Bahn-Anschluss Rhein-Neckar mit Direktverbindung nach Karlsruhe und Mainz im 2-Stunden-Takt ist seit 2011 ein idealer Standortvorteil.

Der Caritas-Verband und die Sozialstation haben ihr Domizil auf dem ehemaligen Penny-Gelände, das Seniorenzentrum St. Martin, mit 40 betreuten Seniorenwohnungen, zwei ambulant betreuten Pflegegruppen, einer Tagesoase und Räumlichkeiten für zwei TigeR-Gruppen (Betreuung von bis zu 24 Kindern unter drei Jahren durch Tagesmütter) bezogen. Eine Bereicherung für die Stadt.

Auf dem freien Gelände zwischen Autowerkstatt Fieser und neuem Seniorenzentrum St. Martin wird die deutsche Reihenhaus AG 18 Reihenhäuser mit 27 Stellplätzen erstellen. Wohnraum für junge Familien in direkter Nähe zum S-Bahnanschluss.

Im Bereich Hans-Thoma-Straße / Poststraße sollen vier Doppelhaushälften und zwei Einzelhäuser entstehen. Die katholische Kirche wird diese dann in Erbpacht anbieten.

Zum 31.12.2017 endete die Ära Amtsnotar nicht nur in Philippsburg, sondern auch in ganz Baden-Württemberg. Einen freien Notar konnten wir gewinnen, der in 2019 an zwei Tagen im Monat Rathaus Amtstage abhalten wird.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiewende und die damit verbundenen Schwierigkeiten, die geschaffene Infrastruktur zu erhalten, sind bereits seit 2011 enorm zu spüren und bekannt.

Wir haben viele Anstrengungen unternommen, um den Einnahmeausfall aus der Gewerbesteuer einigermaßen zu verkraften, aber nach wie vor wird manch unbequeme Entscheidung auch zukünftig zu treffen sein.

Für Philippsburg bedeutet die Energiewende in den nächsten Jahrzehnten enorme Belastungen, nicht nur im Haushalt, sondern auch durch: 

  • Rückbau- und Stilllegung von KKP 1 und KPP 2
  • Betrieb eines Reststoffbearbeitungszentrums (RBZ) zur Dekontamination von Reststoffen, die beim Rückbau und der Stilllegung von KKP 1 und KKP 2 anfallen
  • Bau eines Konverters auf 10 Hektar Fläche am Netzverknüpfungspunkt Philippsburg.

    Diese drei Punkte sind mittlerweile in unserem Sinn in der Umsetzung und bedeuten immerhin eine Investition von fast 1 Mrd. € auf der Rheinschanzinsel.

  • Bau eines Standortabfalllagers (SAL/Zwischenlager für mittel- und schwachradioaktive Abfälle), die beim Rückbau und der Stilllegung nicht freigemessen werden können (Schacht Konrad steht mittlerweile nicht vor 2027 zur Verfügung).
  • Zwischenlagerung von fünf MAW-Castoren aus der Wiederaufarbeitung La Hague. Anträge für den Transport und die Einlagerung sind gestellt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung oder gar die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde abgelehnt.
     
  • Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung. Am 1. Januar 2019 wird die BGZ (Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung) verantwortlich für das Standortabfalllager für Hochradioaktive Stoffe sein. Ein Jahr später folgt das Standortabfalllager für Mittel- und Schwachradioaktive Stoffe.
     
  • Eine Verlängerung der Genehmigung der Zwischenlagerung für hochradioaktive Abfälle über 2047 hinaus wegen des Neubeginns der Endlagersuche im Rahmen des neuen Standortauswahlgesetzes für ein Endlager scheint unausweichlich.
     
  • Eine Deponie für freigemessen Abfälle aus dem Rückbau von KKP 1 und KKP 2 muss für den Landkreis Karlsruhe noch gefunden werden.


Zwischenlagerung, Endlagerung und Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung

Am 29. September 2017 hat die EnBW für die neue bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) beantragt, die fünf Castoren, die aus La Hague in Frankreich zurückgenommen werden müssen, im Zwischenlager in Philippsburg einzulagern.
Wir haben bereits einen Anwalt mit der Wahrung unserer Interessen beauftragt.

Rückbau und Stilllegung

KKP 1 ist seit Mai 2017 im Rückbau. Für KKP 2 ist die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung beantragt und wird vor Ende des Leistungsbetriebes 2019 erwartet.

Reststoffbehandlungszentrum (RBZ) und Standortabfalllager (SAL)

Baufertigstellung und Aufnahme des Betriebes erfolgen 2019, sofern die strahlenschutzrechtliche Genehmigung bis dahin erteilt ist.

Konverter

Die Baufeldfreimachung macht täglich Fortschritte. Der Bau der neuen gasisolierten Schaltanlage ist in vollem Gange. Die Antragsunterlagen für den Konverter sind eingereicht, so dass wir in 2019 mit der Genehmigung der BImSch-Anträge rechnen können. Damit der Konverter am Standort der bisherigen zwei Kühltürme gebaut werden kann, müssen diese abgerissen werden. Die EnKK hat sich für eine Sprengung entschieden. Auch diese Anträge sind in Vorbereitung.

Deponie für freigemessen Abfälle aus dem Rückbau von KKP 1 und KKP 2 für Landkreis Karlsruhe noch nicht gefunden werden.

Entsorgungspflichtig für die freigemessenen Abfälle aus dem Rückbau von KKP1 und KKP 2 ist der Landkreis Karlsruhe. Der Landkreis Karlsruhe hat im Moment keine Deponieflächen.

Retentionsraum Elisabethenwört

2014 wurden die Planungen zum Retentionsraum Elisabethenwört, einer von 13 Rückhalteräumen im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP), durch das Regierungspräsidium wieder aufgenommen. Darüber hinaus sieht das Rahmenprogramm II des IRP eine Dammrückverlegung des Rheinhochwasserdammes XXXI zwischen Rheinsheim und Philippsburg vor. Bei beiden Themen gilt es, hellwach zu bleiben und den Planungsträger, das Regierungspräsidium Karlsruhe, ständig daran zu erinnern, dass es hier um Hochwasserschutzprojekte und nicht um Um-weltschutzprojekte geht.

Die ökologischen Träumereien der Grün geführten Landesregierung erreichten bei diesem Projekt einen neuen Höhepunkt. Am 28. Februar 2018 verkündete der grüne Staatssekretär des Umweltminsteriums Herr Dr. Baumann, dass mit der kleinen Dammrückverlegung ins Planfeststellungsverfahren gegangen wird. Diesem Vorhaben bzw. der Umsetzung dieses Vorhabens gilt es, Einhalt zu gebieten. Bereits Ende 2017 haben wir einen Anwalt damit beauftragt, unsere Interessen zu vertreten. In diesem Jahr haben wir zwei Aufträge zur Entwicklung von Alternativen an Ingenieure bzw. Ingenieurbüros und Umweltplanungsbüros vergeben.

Investitionen 2019

2019 sind Investitionen von rund 6,2 Mio. € eingeplant,
aufgeteilt in:
Hochbaumaßnahmen: 2,2 Mio. €
Tiefbaumaßnahmen: 3,7 Mio. €
Bewegliches Vermögen: 0,3 Mio. €

Die größeren Sanierungen 2019 Gymnasium Dachsanierung Bauteil 2 und Schulzentrum gesamt knapp 1 Mio. € und in der Hieronymus-Nopp-Schule ca. 75.000 € eingeplant für Sanierungen von Klassenzimmern.

Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Rheinsheim wird gerade an die Feuerwehr Abteilung Rheinsheim übergeben. Wir werden das Gerätehaus im nächsten Jahr einweihen können.

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Huttenheim sind alle Gewerke vergeben. Die Arbeiten sind in vollem Gange und wir hoffen auch in 2019 auf langanhaltend gutes Wetter, um zügig den Bau vollenden zu können.

Für die Stadteile Huttenheim und Rheinsheim haben wir 2016 ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept aufgestellt. Beide Zuschussanträge wurden bewilligt.

Im März 2017 erhielten wir vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg einen Zuschussbescheid mit einem Förderrahmen in Höhe von 2,33 Mio € im Rahmen des SSP-Programms für Rheinsheim. 1,4 Mio € Landes- und Bundesmittel werden für die städtebauliche Erneuerung von Rheinsheim zur Verfügung gestellt. Im 1. Quartal 2018 haben wir eine entsprechende Sanierungssatzung erlassen.

Für die Sanierung des Anwesens „Löwen“ in Rheinsheim haben wir ein Zusschusskonzept im Rahmen des SSP erstellt. Der Bürgergenossenschaft soll dadurch ermöglicht werden, die komplette Sanierung zeitnah zu realisieren und ein tragfähiges Konzept für einen Dorfladen umzusetzen. Im Moment laufen die Kreditverhandlungen mit den Banken auf Hochtouren.

Einen Hausarzt in Rheinsheim haben wir leider immer noch nicht gewinnen können. Wir stehen jedenfalls bereit und haben dafür auch ein eigenes kommunales Förderprogramm sowohl für Rheinsheim als auch für Huttenheim aufgelegt.

Die Sanierung der Germersheimer Straße liegt vor dem Zeitplan und täglich kann beobachtet werden, dass die Sanierung Fortschritte macht.

Im März 2018 erhielten wir vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg einen Zuschussbescheid mit einem Förderrahmen in Höhe von 1,33 Mio € im Rahmen des SSP-Programm für Huttenheim. 800.000 € Landes- und Bundesmittel werden für die städtebauliche Erneuerung von Huttenheim zur Verfügung gestellt.

Im 1. Quartal 2019 wollen wir eine entsprechende Sanierungssatzung erlassen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

ich darf Sie bitten, sich auch 2019 aktiv in Gemeinschaft einzubringen. Es gibt viele Möglichkeiten, mit seinen Talenten und Ideen in der Gemeinde einen Beitrag zu leisten.

Beteiligung ist aber auch wichtig für Kirchen, Vereine und viele weitere Institutionen, Organisationen und Initiativen.

Ich bedanke mich deshalb an dieser Stelle bei allen, die an der Weiterentwicklung und dem Wohlergehen der Stadt Philippsburg und seiner Stadtteile Huttenheim und Rheinsheim interessiert sind und daran mitarbeiten.

In der Stadt Philippsburg besteht ein breites und festes Fundament an ehrenamtlichem Engagement auf vielen Ebenen.

All denen, die sich in vielfältiger Weise für ein soziales und gerechtes Miteinander in der Stadt einsetzen, danke ich sehr herzlich. Ich danke allen Aktiven, die Verantwortung in den Vereinen und Kirchengemeinden übernehmen.

Das ehrenamtliche Engagement in unserer Stadt als unbezahlbare Ressource, die es nach wie vor zu nutzen und zu unterstützen gilt, wurde in 2018 und wird in 2019 in besonderem Maße gefordert.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, dem 26. Mai 2019 ist ein „Super-Wahlsonntag“.
Europawahlen und Kommunalwahlen, nämlich Wahlen für den Gemeinderat, die Ortschaftsräte und die Kreisräte stehen an.

Helfen Sie den Parteien und Wählervereinigung geeignete Kandidaten für ihre Wahlvorschläge zu finden. Stellen Sie sich zur Wahl und engangieren Sie sich als Kandidat für den Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag.

Die Kommunen sind das ursprünglichste Glied einer Gesellschaft und die Keimzelle des Ganzen. Entscheiden Sie mit, was in Ihrer unmittelbaren Nähe geschieht und stellen Sie sich einer Direktwahl unserer repräsentativen Demokratie.

Ich danke
dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Hans-Gerd Coenen,
dem Fraktionsvorsitzenden der FW, Herrn Christopher Moll,
dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Joachim Pöschel, und
dem Fraktionsvorsitzenden der ULi, Herrn Ingo Kretschmar,
sowie allen Stadträtinnen und Stadträten für die konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt und ihrer Bürger.

Ich danke allen für Ihr Engagement und insbesondere allen, an dem Zahlenwerk Beteiligten: Dem Fachdienst 11 „Finanzmanagement“ mit seinem Leiter Herrn Beigeordneten Dieter Day, Herrn Kämmerer Tobias Kammerer und seinem Team sowie allen meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die konstruktive Zusammenarbeit.

Es gab – wie immer – sehr viel zu tun.

Für den Erhalt unserer hervorragenden Infrastruktur ist es jedoch notwendiger denn je, weiterhin das Machbare vom Wünschenswerten zu trennen, so dass wir nicht nur den finanziellen Strukturwandel, sondern auch den gesamtstädtischen Wandel im Griff haben.

„Demokratisch ist es, dem anderen zuzuhören, seine Meinung zu erwägen, das, was einem selbst einleuchtet, zu akzeptieren und gegen das übrige, unter ständiger Wahrung des Respektes vor der Person des anderen, seine Gegenargumente hervorzubringen.“
(Walter Scheel)

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine friedvolle und besinnliche Weihnachtszeit, frohe Festtage und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019.

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