Erbbaurechtsvergabe im Neubaugebiet „Erlenwiesen II + III“ - Vergaberunde 6

Erbbaurechtsvergabe im Neubaugebiet „Erlenwiesen II + III“ - Vergaberunde 5 –

Richtlinien für die Vergabe von Erbbaurechten an den Grundstücken
Flst.Nr. 3308, 3309, 3330, 3346, 3382, 3395, 3417, 3446, 3454 und 3466

Die Stadt Philippsburg vergibt Erbbaurechte an folgenden Grundstücken:

Flst.Nr. 3308 Helmut-Kohl-Straße 45 504 m²
Flst.Nr. 3309 Helmut-Kohl-Straße 43 514 m²
Flst.Nr. 3330 Helmut-Kohl-Straße 5 733 m²
Flst.Nr. 3346 Hans-Dietrich-Genscher-Straße 1 345 m²
Flst.Nr. 3382 Lore-Rauh-Straße 31 597 m²
Flst.Nr. 3395 Helmut-Kohl-Straße 54 299 m²
Flst.Nr. 3417 Lore-Rauh-Straße 32 275 m²
Flst.Nr. 3446 Hans-Dietrich-Genscher-Straße 15 299 m²
Flst.Nr. 3454 Hans-Dietrich-Genscher-Straße 24 260 m²
Flst.Nr. 3466 Helmut-Schmidt-Straße 7 260 m²

 

Allgemeine Hinweise zum Erbbaurecht

Das Erbbaurecht wird als zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für 99 Jahre vergeben und erlaubt dem Erbbauberechtigten auf fremdem Grund und Boden ein Wohnhaus zu errichten. Das Erbbaurecht ist in jeglicher Form (Verkauf, Vererbung, Schenkung usw.) übertragbar und kann mit Grundpfandrechten belastet werden.

Nach Ablauf des Erbbaurechts (nach 99 Jahren) hat der Erbbauberechtigte ein Vorrecht auf Erneuerung.

Zu Veräußerung und Belastung des Erbbaurechts ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers notwendig.

 

Bewerberkreis

Zur Bewerbung ist jede private Person mit einem Mindestalter von 18 Jahren berechtigt.

Juristische Personen und Bauträger sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Eheleute bzw. Lebenspartner dürfen sich nur zusammen bewerben.

Ein Bewerber darf sich nur für ein Erbbaurecht bewerben. Gleichzeitige Bewerbungen auf mehrere Erbbaurechte sind unzulässig und führen zur Ungültigkeit aller abgegebenen Bewerbungen.


Erbbauzins und Grundstückswerte

Für das Erbbaurecht wird ein Erbbauzins i.H.v. 2 % jährlich aus dem jeweiligen Grundstückswert erhoben. Folgende Grundstückswerte werden festgelegt (ausschließlich zur Berechnung des Erbbauzinses):

Flst.Nr. 3308 Helmut-Kohl-Straße 45 252.000,00 €
Flst.Nr. 3309 Helmut-Kohl-Straße 43 257.000,00 €
Flst.Nr. 3330 Helmut-Kohl-Straße 5 366.500,00 €
Flst.Nr. 3346 Hans-Dietrich-Genscher-Straße 1 172.500,00 €
Flst.Nr. 3382 Lore-Rauh-Straße 31 298.500,00 €
Flst.Nr. 3395 Helmut-Kohl-Straße 54 149.500,00 €
Flst.Nr. 3417 Lore-Rauh-Straße 32 137.500,00 €
Flst.Nr. 3446 Hans-Dietrich-Genscher-Straße 15 149.500,00 €
Flst.Nr. 3454 Hans-Dietrich-Genscher-Straße 24 130.000,00 €
Flst.Nr. 3466 Helmut-Schmidt-Straße 7 130.000,00 €

Aus diesen festgelegten Grundstückswerten errechnet sich der Erbbauzins i.H.v. 2 % jährlich.

Der Erbbauzins wird als Reallast im Grundbuch eingetragen und ist in 12 monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. Der Erbbauzins wird wertgesichert.


Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung muss bis zum 15. November 2024 bei der Stadt Philippsburg
-Liegenschaften-, Rote-Tor-Straße 6 – 10, 76661 Philippsburg
in Schriftform (keine E-Mail!!) eingegangen sein.

Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

1.) Vollständiger Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (falls vorhanden)
2.) Familienstand, Zahl der im Haushalt lebenden Kinder mit Altersangabe
3.) Angabe der Flst.Nr. des Grundstücks, auf dem das Erbbaurecht bestellt wird
4.) Eigenhändige Unterschrift aller Bewerber

Der Bewerber muss eindeutig identifizierbar sein.

Es wird empfohlen, den abgedruckten bzw. auf der Homepage hinterlegten Bewerbungsvordruck zu verwenden.

Fehlende Angaben in der Bewerbung (s.o. Nr. 1. – 4.) führen zum Ausschluss des Bewerbers. Bewerbungen auf mehrere Grundstücke führen zur Ungültigkeit aller Bewerbungen.


Vertragsbedingungen

Folgende Verpflichtungen des Erwerbers werden grundbuchrechtlich abgesichert:

Bauverpflichtung:
Binnen 3 Jahren ab Vertragsdatum muss das Wohnhaus bezugsfertig errichtet sein.

Verpflichtung zur Selbstnutzung:
Ab Bezugsfertigkeit muss das Wohnhaus 5 Jahre selbst genutzt werden. Ein Weiterverkauf bzw. eine Vermietung ist, außer bei wichtigem Grund, nicht erlaubt.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtungen ist die Stadt Philippsburg berechtigt, das Erbbaurecht zurückzuverlangen. Die Kosten für die Rückabwicklung des Vertrages trägt der Erwerber.


Klarstellung

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Erbbaurechts kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen entscheiden, wem ein Erbbaurecht zugeteilt wird.

Auskünfte zum Angebotsverfahren erteilt:
Frau Lange, Fachdienst 30:
Tel.Nr. 07256/87-155, E-Mail: alexandra.lange@philippsburg.de

Auskünfte zu baurechtlichen Fragen erteilt:
Frau Neumann, Fachdienst 30:
Tel.Nr. 07256/87-152, E-Mail: michelle.neumann@philippsburg.de

Der Bebauungsplan „Erlenwiesen II + III“ ist auf der Homepage der Stadt Philippsburg (www.philippsburg.de) hinterlegt.

Hinweis zu Flst.Nr. 3395, 3446, 3466 und 3454:
Die vorgenannten Grundstücke können ausschließlich nur mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden.

Wir empfehlen, vor Abgabe Ihrer Bewerbung, das Grundstück in Augenschein zu nehmen.

 

1. Richtlinien

2. Übersichtsplan

3. Bewerbungsbogen

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