Erhöhung der Elternbeiträge beschlossen
Philippsburg will 20-Prozent-Deckung bis zum Jahr 2021 erreichen
Eine kontinuierliche Erhöhung der Elternbeiträge für die nächsten Kindergartenjahre bis zunächst 2021 hat der Gemeinderat von Philippsburg mit großer Mehrheit beschlossen. Stimmenthaltung übten die drei Vertreter der Unabhängigen Liste (Uli), die in ihrem Wahlprogramm 2014 noch für die gänzliche Abschaffung der Gebühren eingetreten waren. Was die Zuhörer erstaunte: Die Fraktionen verzichteten auf jede Stellungnahme und winkten die Vorlage durch.
In der öffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Stefan Martus dann auch bekannt, dass die Verwaltung in der Sitzungsvorlage „ganz kurzfristig“ die Prozentsätze für die jährlichen Erhöhungen nach oben gehievt habe. Die Steigerung betrifft alle Kinder: die unter drei Jahren und die über drei Jahre. Wie Katja Hauer, zuständig im Rathaus für das Kindergartenwesen, ausführte, gilt auf Landesebene die grundsätzliche Zielmarke, dass mindestens 20 Prozent der tatsächlichen Betriebsausgaben der Kindertagesstätten durch Elternbeiträge gedeckt sein sollen.
Dies habe auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) der Stadt Philippsburg dringend ans Herz gelegt. Hintergrund war und ist die Tatsache, dass die Stadt Philippsburg mit ihren Kindergartengebühren recht deutlich von einer 20-prozentigen Kostendeckung entfernt sei, so der Fingerzeig.
Nunmehr hat der Gemeinderat die Erhöhung der Elternbeiträge für Kinder unter drei Jahren (U3) um 20 Prozent und für über Dreijährige (Ü3) um zehn Prozent zum 1. September 2016 – auf zwei Jahre bis zum 30. August 2018 - beschlossen. Zu den weiteren Stichtagen 2018, 2019 und 2020 (also bis zum 30. August 2021) soll jährlich eine 20-prozentige Steigerung für U3-Kinder und eine sechsprozentige Aufstockung für die Ü3-Kinder zustande kommen.
Gleichzeitig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die notwendige Zustimmung der Betriebsträger einzuholen. Zur Beschlussfassung lag eine recht detaillierte Aufstellung der einzelnen Gebührensätze vor, die das Gremium ohne jede Veränderung billigte. Als Hinweis stand in der Verwaltungsvorlage: Nur mit weiteren jährlichen Erhöhungen in den nächsten Jahren in den Bereichen U3 und Ü3 kann die 20-Prozent-Zielmarke erfüllt werden. Bis zum Haushaltsjahr 2020 werden somit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 64.500 Euro erwartet.
(Schmidhuber)