Gebühren steigen in Philippsburg teilweise
Vergnügungssteuer wird erhöht und Hundesteuer bleibt gleich
Gleich fünf Satzungsänderungen mit Auswirkungen auf die Gebührensätze hat der Gemeinderat von Philippsburg in seltener Einmütigkeit beschlossen. Dazu gehören die Bereiche der öffentlichen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung ab dem Jahr 2024.
Außerdem befasste sich das Gremium mit der Neufassung der Gebührenkalkulation für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften, mit der Vergnügungssteuer und mit der Hundesteuer. Nachvollziehbare und damit im Rat unumstrittene Begründungen lieferte Kämmerer Tobias Kammerer.
Für die Schmutzwasserbeseitigung hat der Gemeinderat jetzt eine Gebühr von 1,90 Euro pro Kubikmeter festgesetzt. Bislang waren es 1,60 Euro. Laut Kämmerer Kammerer liegen die vergleichbaren Gebühren bei 2,26 Euro auf Landkreisebene. Der Gemeinderat befasste sich auch mit der Gebührenkalkulation Wasserversorgung für den Zeitraum 2024. In der Sitzung schlug die Verwaltung vor, die Wasserverbrauchsgebühr unverändert auf 1,05 Euro pro Kubikmeter zu belassen. Auch hier zähle Philippsburg zu den günstigsten Top Ten im Land.
Ein weiteres Thema war die Neufassung der Gebührenkalkulation und Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Auf 307 Euro pro Person und Monat wird sich die neue Benutzungsgebühr belaufen. Bislang betrug der Einheitsgebührensatz 279 Euro.
Das Defizit 2022 beläuft sich auf 245.000 Euro bei 17 angemieteten Objekten. Für das aktuelle Kalenderjahr ist mit einem Fehlbetrag in ähnlicher Größenordnung zu rechnen. Aufgrund enorm gestiegener Kosten und einer wachsenden Anzahl von unterzubringenden Schutzsuchenden, verbunden mit der notwendigen Anmietung von zusätzlichem Wohnraum, sei eine Neukalkulation erforderlich geworden.
Bei der Vergnügungssteuer langt die Stadt ordentlich zu und schließt sich, wie es hieß, den umliegenden Kommunen an. Es gehe dabei auch um eine „ordnungspolitische Wirkung“, so die Sprecher aller Fraktionen: um eine Eindämmung von Spielautomaten. Die derzeitige Vergnügungssteuersatzung stammt aus dem Jahre 2015. Mit der Änderung wird der Steuersatz von 20 auf 24 vom Hundert erhöht.
Aktuell erzielt die Stadt jährliche Erträge aus der Vergnügungssteuer in Höhe von 200.000 bis 230.000 Euro. Die Erhöhung bewirkt jährliche Mehrerträge von 40.000 Euro für den städtischen Haushalt.
Freudig nahmen alle Fraktionen zur Kenntnis, dass keine Erhöhung der Hundesteuer notwendig wird, die letztmalig zum 2010 angepasst worden war. Gründe für die Neufassung sind redaktionelle Änderungen bei der Bescheid-Erstellung und der Hundesteuermarken. So wird ab dem Jahr 2024 bei der Hundesteuer nur noch einmalig ein Bescheid – nicht alljährlich – festgesetzt. Da die Hundesteuermarken keinen Mehrwert für die Stadt bringen, soll künftig hierauf verzichtet werden.
Schmidhuber