Gebührenerhöhungen nach fünf Jahren
Angemahnte Anpassung der Kinderbetreuungseinrichtungen vorgenommen
Der Gemeinderat hat die Gebühren für die stadteigenen Kindergärten angepasst. Folgen werden auch die Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Mit der Entscheidung reagierte das Gemeinderatsgremium auf eine eklatante Unterdeckung. Bislang trugen die Elternbeiträge lediglich zwischen 10,1 und 13,6 Prozent zur Deckung der Gesamtaufwendungen bei. Jetzt wurde der Eigenanteil auf 16,2 Prozent festgelegt.
Dem zugrunde liegenden Vorschlag der Verwaltung stimmten alle vier Fraktionen zu. Dennoch gab es ein Geplänkel, wer letztendlich die Verantwortung für die unvermeidlich hohe Anhebung nach fünf Jahren Stillstand trägt. Seit 2017 waren die Gebühren nicht mehr angepasst worden. Die ursprünglich geplanten Stufenerhöhungen ab 2018 setzte eine Gemeinderatsmehrheit vor allem mit Blick auf die Corona-Pandemie und die Mehrbelastungen der Eltern aus.
Recht detailliert und nachvollziehbar stellte Kämmerer Tobias Kammerer das errechnete vielseitige Zahlmaterial als Grundlage für die Beschlussfassung dar. 2020 und 2021 kam es zu nachdrücklichen Hinweisen der Gemeindeprüfungsanstalt wie auch der Rechts- und Kommunalaufsicht, hieß es in der Sitzungsvorlage. Demnach müssen die Kinderbetreuungsgebühren in Philippsburg deutlich erhöht werden, um sich der landesweiten Zielmarke einer 20-Prozent-Deckung der Betriebskosten durch Elternbeiträge „endlich weiter anzunähern.“
Im Zuge der Umsetzung erhielt die Verwaltung durch den Gemeinderat auch den Auftrag, eine neue Kalkulationsgrundlage zu erarbeiten: mit dem Ziel, eine höhere Ausgewogenheit und Gebührengerechtigkeit zwischen den unterschiedlichen Angebots- und Betreuungsformen sicherzustellen.
Die erarbeitete neue Gebührenstruktur basiert auf einer Äquivalenzziffernkalkulation. So werden die Kindergartengebühren anhand der Faktoren Zeit, Alter und Angebotsform gewichtet. Dabei kommen unterschiedliche Betragsfestlegungen und Anpassungssätze zustände. Laut Berechnungen Kammerers stehen jährliche Ausgaben von insgesamt 2,3 Millionen Euro an. Die geforderten 20 Prozent würden einen Anteil von 466.500 Euro ausmachen.
Mit der vorgeschlagenen Gebührenanpassungen errechnet sich ein Kostendeckungsgrad von 16,2 Prozent. Damit werden bei den beiden städtischen Kindergärten im Haushalt 2023 Gebühreneinnahmen von 378.000 Euro erzielt. Der Beschluss führt auch zur Minderung der Betriebskostenzuschüsse an externen Träger.
Für Verärgerung sorgte die geringe Landeszuweisung von 31,9 Prozent. Eigentlich müssten es, wie ursprünglich in Aussicht gestellt, zwei Drittel sein. 2017 hatte die CDU eine kontinuierlich leichte Steigerung empfohlen, doch die anderen Fraktionen folgten dem Vorschlag nicht. Jetzt treffe es umso mehr alle knüppeldick, meinte Hans Gerd Coenen (CDU). „Mit Zähneknirschen“, so Jasmine Kirschner, stimme die SPD zu. Peter Steinel (Uli) rechtfertigte den jährlichen Verzichte auf Gebührenerhöhungen. Von einer harten Entscheidung sprach auch Marion Kohout (FW).
Schmidhuber