Gemeinderat beschließt den Erlass der Elterngebühren für Januar und Februar 2021

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen kam es ab dem 16. Dezember 2020 zum zweiten bundesweiten Lockdown, der für die Kindergartenkinder bis zum 21. Februar dauerte. In dieser Zeit waren erneut alle Schulen und alle Formen der Kinderbetreuung geschlossen, auch der Schülerhort.

Seit 22. Februar findet in den Kitas wieder der „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ statt. Die Grundschulen konnten in einen Wechselbetrieb zurückkehren und ab 15. März ist für alle Grundschüler sowie alle Schüler der 5. und 6. Klassen ein eingeschränkter „Regelunterricht unter Pandemiebedingungen möglich.

Für die Zeit der Schließung stellte sich für die Eltern natürlich erneut die Frage, ob die Stadt Philippsburg trotz Schließung Benutzungsgebühren erheben wird. Der Januarbeitrag wurde bereits abgebucht. In Absprache mit den Trägern der Philippsburger Kitas hat die Stadt Philippsburg die Beiträge für den Monat Februar und März ausgesetzt.

Nachdem das Land jetzt die Übernahme der Kosten in Höhe von 80% zugesagt hat, fasste der Gemeinderat am 09.03.2021 den Beschluss, die Elternbeiträge für Januar 2021 und Februar 2021 nicht zu erheben. Rechtsgrundlage hierfür war das vom Land erlassene Betretungsverbot der Kitas durch Eltern und Kinder, was es den Eltern nicht ermöglichte, ihre Kinder in den Kitas betreuen zu lassen. Andererseits war es den Kindergärten und ihren Trägern ebenfalls vom Land untersagt, die Betreuung anzubieten. Ein Kindergartenbesuch war also „objektiv unmöglich“, lediglich die Notbetreuung durfte stattfinden.

Nach dem Beschluss des Gemeinderats müssen die Eltern in Philippsburg nun keine Elterngebühren zahlen, wenn das Kind aufgrund der Coronaverordnung des Landes nicht betreut werden durfte. Im Dezember konnte die reguläre Betreuung aufgrund der Schließung eine Woche lang nicht stattfinden. Dafür haben die Kinder den Kindergarten in der letzten Februarwoche wieder besucht.

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung im Januar 2021 und Februar 2021 erfolgt die Abrechnung taggenau, d.h. nur die in Anspruch genommen Betreuungstage/-stunden werden berechnet.

Bei Fragen können sich die Eltern gerne an die Einrichtungsleitungen wenden.

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