Gemeinderat lässt AfD-Vertreter nicht gehen
Ausscheiden aus Gremium wegen etlicher Unstimmigkeiten abgelehnt
So etwas habe es bislang noch nie gegeben, lassen mehrere befragte altgediente Kommunalpolitiker, auch über Philippsburg hinaus, wissen: Einem Ratsmitglied wird nicht gestattet, aus dem Gremium ausscheiden zu dürfen. Doch so geschehen in der jüngsten Gemeinderatssitzung, als es um den 2024 neu gewählten AfD-Stadtrat Thomas Steiner ging. Seinem Antrag, „sein Mandat aus einem wichtigen Grund niederzulegen“, stimmte keine der fünf Fraktionen zu. Nicht einmal die eigene AfD. Einmütig stellten sich die Bürgervertreter hinter die Position des CDU-Fraktionsvorsitzenden Hans Gerd Coenen, dass formale und formelle Fehler vorliegen.
Auf Antrag der CDU wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Alle Sitzungsteilnehmer, einschließlich Bürgermeister, unterstützten die Forderung Coenens: Die Verwaltung solle eine eigenhändig unterzeichnete und datierte Erklärung von Thomas Steiner einholen, dazu Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitsort, zur Häufigkeit und Dauer der Abwesenheit. „Wir entscheiden nicht nach Vermutung und nicht nach Wunsch. Wir entscheiden auf der Grundlage des Gesetzes und der festgestellten Tatsachen“, so der CDU-Sprecher, der auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart verwies.
Der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat lag der Steiner-Antrag als Foto vor, über den AfD-Fraktionschef per E-Mail weitergeleitet. Das Schreiben hat kein Datum, keinen Empfänger, keine Gemeindebezeichnung, kein Absender, kein Name, keine eigenhändige Unterschrift. Lediglich versehen mit einem unlesbaren Haken. Auf Nachfrage aus dem Gremium äußerte sich Bürgermeister Stefan Martus: „Es könnte seine Unterschrift sein.“ Unklarheit herrschte auch darüber, ob Steiner noch in Philippsburg gemeldet ist oder, wie von einem Stadtrat aufgrund von Ortskenntnissen vermutet, bereits woanders wohnt.
In seinem Antrag machte der AfD-Mann Steiner, von Beruf Sicherheitsbeauftragter, „wesentliche Veränderungen seiner beruflichen Verhältnisse“ geltend. Sein Arbeitsort liege 200 Kilometer entfernt. Deshalb könne er die Aufgaben eines Gemeinderatsmitglieds nicht mehr mit der erforderlichen Sorgfalt wahrnehmen.
Coenen kritisierte die Beschlussempfehlung der Rathausverwaltung, dem fehlerhaften Antrag zuzustimmen. Die Stadt könne sich eine Prüfung der Angaben nicht ersparen, indem sie eine persönliche Begründung und Behauptung einfach übernehme. Allein die Entfernung zum Arbeitsplatz sei kein Tatbestandsmerkmal. Dass das Schreiben einen ungelöschten Platzhalter enthielt, um dort noch den Namen der Kommune einzutragen, gehörte zu den weiteren Ungereimtheiten. Steiner selbst fehlte in der Sitzung.
W. Schmidhuber