Gemeinderat will aussagefähige Unterlagen

Entscheidung über Kostenübernahme für den Kirchturm verschoben

Foto des Kirchturms

Verschoben ist die Entscheidung über die Kostenübernahme der Stadt für den Kirchturm: „Der Gemeinderat will aussagefähige Unterlagen“, so fasste Bürgermeister Stefan Martus (Uli) das Meinungsbild zusammen. Zwar gab es eine Tabelle des Antragstellers mit einzelnen Positionen, aber ohne Erläuterungen dazu.

Zugrunde lag der Beratung ein Schreiben der Pfarrgemeinde mit der Bitte, der anstehenden Innenrenovierung der Pfarrkirche St. Maria zuzustimmen und die anteiligen Kosten für den Kirchturm zu übernehmen. Wie es mehrfach schriftlich und mündlich hieß, sei die Stadt „aus historischen Gründen“ zur Unterhaltung des Turmes verpflichtet.

Nach der Außenrenovierung der Kirche 2017 soll nun der Innenbereich an die Reihe kommen. Laut Kostenberechnung beläuft sich die Bausumme auf knapp 1,7 Millionen Euro. Davon entfallen 318.000 Euro auf die Zuständigkeit der Stadt für den Turm.

Schon zu Beginn der Sitzung hatte Peter Steinel (Uli) gefordert, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, doch Bürgermeister Stefan Martus (Uli), Hans Gerd Coenen (CDU) und Jasmine Kirschner (LDP) plädierten dafür, die zur Sitzung eingeladenen Kirchenvertreter, Architekt Paul Steputat und Pfarrer Marcel Brdlik, wenigstens anzuhören. Für den Uli-Antrag stimmten lediglich sechs von 22 Stadträten.

Die vermittelten Informationen durch den Bauleiter und den Seelsorger fielen nicht so aus, wie es sich der Gemeinderat gewünscht hatte. Von einer „dürftigen Zusammenstellung“ sprach fraktionsübergreifend Christopher Moll (FW). In den wenigsten Fällen ließe sich erkennen, was hinter den einzelnen Beträgen stecke. In der Aussprache ergab sich, dass die Aufteilung der Turmkosten, wozu die Empore gehört, einem Anteil von 14,58 Prozent der Gesamtrenovierung entspricht. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine neue Heizungsanlage, um eine neue Beleuchtung und um Maler- und Verputzarbeiten.

Im Vordergrund der Diskussion standen die Nachvollziehbarkeit der Arbeiten, die Berechnungsmodalitäten und die „historische Verpflichtung“, die niemand verifizieren konnte. Auch stellte sich die Frage, ob ein uralter Vertrag, bislang ohne Quellennachweis, immer noch gelte. Bei rechtlichen Prüfungen in anderen Kommunen war dies bejaht worden.

Recherchen des Berichterstatters in der „Stadtgeschichte“ von Hieronymus Nopp belegen: Dort heißt es 1755: Die anno 1709 von der Stadt Philippsburg erbaute Pfarrkirche soll vollständig repariert und in einen guten Zustand gebracht werden. „Die Bau- und Unterhaltungspflicht des Turms fällt der Gemeinde zu.“ Für andere Kirchenteile ergaben sich andere Zuständigkeiten.

In vielen Fällen war die Gemeinde deswegen für den Kirchturm verantwortlich, weil die Glocken (etwa bei Feuer) und die Uhr auch weltlichen Zwecken dienten. Die Benutzung als höchste Aussicht, so beim Erkennen vom Bränden und beim Erspähen von feindlichen Truppen, nahm ja die Stadt in Anspruch.

 

Schmidhuber

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