Jetzt Alt- und Totholzkonzept für Stadtwald
Zur Umsetzung werden Förderungen in Form von Ökopunkten gewährt
Ein „Alt- und Totholzkonzept“ für den Stadtwald Philippsburg hat jetzt der Gemeinderat verabschiedet. Trotz „gewisser Bedenken“, wie es hieß, stimmte das Gremium der vorläufigen Einführung des Alt- und Totholzkonzeptes zu. Sobald die endgültige Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde vorliegt und die Anzahl der Ökopunkte feststeht, soll das Gemeindeparlament abschließend entscheiden.
Die notwendige Informationen und Erläuterungen zur Situation im 1.070 Hektar großen Stadtwald gab Forstrevierleiter Christian Hautz. Bei der Waldbewirtschaftung sei nach geltendem Umweltrecht zu beachten, dass der günstige Erhaltungszustand der Arten zu bewahren und wiederherzustellen ist. Außerdem gebe es ein Störungs- und Tötungsverbot sowie ein Verbot der Zerstörung von Lebensstätten.
Das Alt- und Totholzkonzept ist laut Hautz eine vorbeugende Schutzmaßnahme, damit bei Zuwiderhandlungen nachgewiesen werden kann, dass genügend für den Artenschutz getan wird. Meistens sind die Flächen, die aus der Nutzung genommen werden, extensiv genutzte Bestände, aber ökologisch wertvolle. Aus insgesamt drei Teilen besteht das Konzept: der Bereich Einzelbäume, dann die Habitatbaumgruppen, schließlich die Waldrefugien, die größer als ein Hektar sind. In ihnen wird aus ökologischen Gründen auf eine Nutzung verzichtet.
Ökopunkte werden nur für Waldrefugien gewährt und im Zuge der Forsteinrichtung ausgewiesen. Ziel ist es, dass drei bis fünf Prozent des Stadtwaldes dauerhaft aus der Nutzung genommen werden. Seit 2010 gebe es das Konzept im Staatswald Baden-Württemberg, das auch andere Landesforstverwaltungen - allerdings unter anderer Firmierung - anwenden.
Um dieses sinnvolle ökologische Konzept auch im Kommunalwald umzusetzen, werden Förderungen in Form von Ökopunkten gewährt. Der Waldbesitzer verpflichtet sich, für 25 Jahre die Flächen nicht zu bewirtschaften. Möglich sind vier Ökopunkte pro Quadratmeter. So kommen bei einem Hektar 40.000 Punkte zusammen. Bei der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes entstehen keine finanziellen Verluste, dafür bestehe eine gewisse Rechtssicherheit, betonte der Förster, der die dabei erzielbare ökologische Leistung des Stadtwaldes besonders herausstellte.
(Schmidhuber)