Kirchliches Gebäude umgenutzt

Dem Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Grundstück „An der Salbach 13“ im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Innenstadt Philippsburg“ hat der Gemeinderat zugestimmt. Für das Areal ist ein erweiterter Bestandsschutz mit der Nutzung „Kirche der Neuapostolischen Kirchengemeinde“ festgesetzt. Doch inzwischen wurde die ursprüngliche kirchliche Verwendung endgültig aufgegeben.

Eine Nachfolgenutzung zur Vermeidung von Leerständen im innerörtlichen Bereich sei sinnvoll und wichtig, gerade im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden, hieß es in der Verwaltungsvorlage.

Der Antragsteller hatte nach dem Erwerb einen Antrag auf Bauvorbescheid zur Umnutzung in ein Wohnhaus gestellt. Laut den Plänen sollte das bestehende Gebäude in seiner Größe und Form erhalten werden. Keine Probleme sah seinerzeit der Gemeinderat, der das gemeindliche Einvernehmen erteilt hatte. Doch wurde die Zustimmung sodann vom Landratsamt kassiert, da die geplante Nutzungsänderung des gesamten Bestandsgebäudes zu Wohnzwecken nicht durch den erweiterten Bestandsschutz gedeckt sei.

Somit musste nun zur Umsetzung des Vorhabens eine Änderung der Planungskonzeption zwingend vorgenommen werden. Inzwischen hat der Vorhabenträger einen Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gestellt, der auch die entstehenden Kosten übernimmt. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan ist von einem Stadtplanungsbüro auszufertigen.

 

Schmidhuber

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