Nein zum „Hochofen neben Judenfriedhof“

Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Krematoriums einmütig abgelehnt

Einstimmig hat der Gemeinderat von Philippsburg den Bau eines Krematoriums auf städtischer Gemarkung abgelehnt. Selten zeigen sich die vier Fraktionen plus Bürgermeister so einig wie in diesem Fall. An der Huttenheimer Landstraße (L602), am Ende einer Stichstraße, hinter dem dort ansässigen Unternehmen Gawronski sollte die Verbrennungsanlage ihren Standort finden. Die Verwaltungsvorlage empfahl das „gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid aus bauplanungsrechtlicher Sicht“. Darauf wies auch Bürgermeister Stefan Martus (Uli) hin. Es gehe zunächst einmal um die reine baurechtliche Beurteilung. Die planungsrechtliche Sicht sei die eine Seite der Medaille, der politische Aspekt und die moralische Verpflichtung die andere Betrachtungsweise, so CDU-Fraktionsvorsitzender Hans Gerd Coenen. In seiner Ablehnungsbegründung fuhr er das schwerste Geschütz auf: Einem „Hochofen“ in der Nähe des Judenfriedhofs könne und dürfe der Gemeinderat nicht zustimmen.

Hintergrund für die Diskussion war eine Anfrage eines Bestattungsunternehmens aus einer Nachbargemeinde. Gesucht wird von ihm ein geeignetes Grundstück für ein Krematorium: also eine Anlage zur Verbrennung von Leichen anstelle etwa einer Erdbestattung. Wie Nachfragen ergaben, dauert die Einäscherung einer Leiche etwa 70 Minuten. Dazu wird der Ofen des Krematoriums auf 850 Grad erhitzt.

Eigentlich ging es nur um einen „Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Krematoriums“. Der Antragsteller möchte durch den eingereichten Bauvorbescheid klären lassen, ob die Errichtung und der Betrieb eines Krematoriums auf diesem Grundstück genehmigungsfähig sind, hieß es erläuternd in den Sitzungsunterlagen.

Das vorgesehene Areal liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Areal Hebel“. Im Bauvorbescheid ist keine Grundflächenberechnung angegeben. Ein Problem jedoch besteht darin, dass die Erschließung nicht gesichert ist, steht in der Verwaltungsvorlage. Somit müsse eine Zufahrtsstraße geschaffen werden. Die Kosten der Erschließung lägen bei einer Million Euro.

Zum gesamten Vorhaben sagt der Gemeinderat Nein. Coenen wies auch auf die entstehende Verkehrsproblematik hin, wenn Bestattungsfahrzeuge hin und her unterwegs sind. Auch die Uli-Fraktion lehnte ab. Im Umkreis gebe es bereits sieben Krematorien, so Axel Goppelsröder, der bekannte: „Wir gehen von einem heftigen Widerstand der Bevölkerung aus.“

Auf den nahgelegenen See und die Naturschutzfläche wiesen Peter Kremer (FW) und Jasmine Kirschner (SPD) hin. Wenn das Projekt überhaupt in Frage käme, müssten die Erschließungskosten vom Investor und Vorhabensträger übernommen werden, betonte Kremer. Ergebnis der Beratungen: Solange die Erschließung nicht gesichert ist, müsse der Gemeinderat jetzt schon eine Ablehnung vornehmen. Also lautete der einvernehmliche Beschluss: „Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.“

 

Schmidhuber

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