Nein zum islamischen Gemeindezentrum
Gemeinderat lehnt auch neues Wettbüro ab
Ein islamisches Gemeindezentrum und auch eine Wettannahmestelle, beides in der Stadtmitte von Philippsburg, wird es vorerst nicht geben. Keine Mehrheit im Gemeinderat fand der eingereichte Bauantrag auf ein Domizil der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Auch kam in der Ratssitzung kein Einvernehmen über die beantragte Umnutzung eines Teilbereichs einer Gaststätte in ein Wettbüro – direkt am Marktplatz – zustande.
Der Bauantragsteller mit seinem Architekten wollte, so die Unterlagen, eine bestehende Kneipe – so die gültige offizielle Nutzungsbezeichnung – zu einem islamischen Gemeindezentrum in der Kronenwerkstraße in Philippsburg umfunktionieren. An der Kubatur des Hauptgebäudes mit dem Hinweisschild auf den Versammlungsraum der „Millî Görüş“ ändere sich nichts, hieß es zu den Plänen.
Doch das Vorhaben fällt in der Nachbarschaft nicht auf Wohlgefallen. Die Einwendungen haben teilweise Nachbarschutzwirkung, so Bürgermeister Stefan Martus. Mit diesem Argument sagte der Gemeinderat nein zum Projekt. Die Angrenzer erwarten viele Besucher, auch von außerhalb, insbesondere abends, Veranstaltungen im offenen Hof, einen regen Autoverkehr, dafür fehlende Parkmöglichkeiten, eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung.
Keine Zustimmung gab es auch für den Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung eines Teilbereichs einer vorhandenen Gaststätte in eine Wettannahmestelle. Wie es hieß, hatte der Antragsteller bereits 2017 einen fast identischen Antrag eingereicht. Schon damals versagte der Gemeinderat sein Einvernehmen und stellte fest: „Das geplante Vorhaben widerspricht der Eigenart des Baugebiets und den Festsetzungen des Bebauungsplans, der einen Ausschluss von Vergnügungsstätten vorsieht.“
Von diesem Vorhaben gehen – wie grundsätzlich von Wettbüros und Spielhallen – negative Folgewirkungen auf die Umgebung aus, die mit einer Verschlechterung der Gebietsqualität und dem Rückgang der gewachsenen Angebots- und Nutzungsvielfalt verbunden sind, ließ dazu das Ratsgremium wissen. Inzwischen beschritt der Umbauwillige – bislang vergeblich – den Klageweg und bemühte zwei Instanzen.
Schmidhuber