Satzungsänderung

Jetzt Entschädigung für Betreuung

Eine Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit hat der Gemeinderat von Philippsburg beschlossen. Hintergrund ist die Novellierung der Gemeindeordnung (GO). Die neue Rechtslage erfordert eine Anpassung der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Vorgegeben wird jetzt in der GO: „Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit werden erstattet.“

Der neue Paragraf verpflichtet demnach jede Stadt und Gemeinde zu einer Satzungsregelung über die Erstattung von Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Verwaltung der Stadt Philippsburg hat pauschal ein zusätzliches Sitzungsgeld von 35 Euro pro Sitzung vorgeschlagen, dem der Gemeinderat so zustimmte. Für Wahlhelfer sind im Falle eines Betreuungsbedarfes eine Verdoppelung des Entschädigungssatzes vorgesehen. Für Ortsvorsteher gibt es eine monatliche Pauschale von 200 Euro.

(Schmidhuber)

 

Zurück