Neubau Logistikzentrum auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne
Stellungnahme zu den Fragen der Bürgerinitiative "Für ein lebenswertes Philippsburg"
Seit dem Weggang der Bundeswehr im Jahr 1997 vom Standort Philippsburg wurden jahrelang intensiv Bemühungen unternommen, um eine neue Nutzung anzusiedeln.
Ein Masterplan wurde für die künftige Entwicklung dieses Gebiets bereits im Jahr 2000 erarbeitet.
Auf dem südlichen Teil des ehemaligen Kasernenareals siedelte sich im Jahre 1999 die Firma RFL an. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese gewerbliche Nutzung bestanden zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die Baugenehmigungen zur Umnutzung der ehemaligen Gebäude der Bundeswehr wurden daher nur zeitlich befristet erteilt, bis im Jahr 2006 der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oberfeldweg“ für eine erste Teilfläche in Kraft trat (Aufstellungsbeschluss 18.05.2004). Für den weiteren südlichen Bereich des Kasernenareals wurde im Jahr 2011 der Bebauungsplan „Industriegebiet Oberfeldweg II“ aufgestellt, der 2016 geändert wurde.
Im Jahre 2012 erfolgte der Verkauf der nördlichen Kasernenfläche durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an die Fa. BioEnergie Nordbaden. Diesem Verkauf zugrunde lag eine Machbarkeitsstudie, die die Stadt in den Jahren 2009/10 von der Firma GEOTEAM INGENIEURE GmbH aus Pforzheim hat erarbeiten lassen. Im Zuge der Bearbeitung wurden insbesondere auch die Fragen des Umweltschutzes aufgegriffen und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Das Büro BHM Planungsgesellschaft mbH Bruchsal hat eine erste natur- und artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Außerdem sind die Ergebnisse der Altlastenuntersuchungen, die im Auftrag des Landratsamtes von der Ingenieurgesellschaft HGJ erarbeitet wurden, in die Studie eingeflossen. Parallel dazu wurden ein Verkehrsgutachten beauftragt und schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Eine zweite Zufahrt mit Überquerung der Bahnstrecke zur Erschließung dieses Gewerbeareals war bereits Bestandteil dieser Machbarkeitsstudie.
Der Planaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ehemalige Salmkaserne“ wurde am 24.07.2012 vom Gemeinderat gefasst. Dieser Bebauungsplan ist mit seiner Bekanntmachung am 03.04.2014 inkraftgetreten.
Der Bebauungsplan setzt für dieses Gebiet ein „Industriegebiet“ fest. Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. In diesem Gebiet sind die nach der Baunutzungsverordnung allgemein zulässigen Nutzungen „Einzelhandelsbetriebe“ und „Tankstellen” mit Ausnahme von Betriebstankstellen nicht zulässig und „selbständige Lagerplätze“ nur ausnahmsweise zulässig; die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Anlagen wie Wohnungen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind nicht zulässig.
Für eine künftige gewerbliche Nutzung des Gebiets wurden entsprechend den schalltechnischen Untersuchungen Geräuschkontingente festgelegt. Die Geräuschkontingentierung bezieht sich ausschließlich auf die schutzwürdigen Wohn- und Mischgebiete in der Umgebung. Danach dürfen die zulässigen Lärmwerte tags und nachts nicht überschritten werden. Die zulässigen Verkehrsbelastungen ergeben sich aus dem Verkehrsgutachten, das ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplans ist.
Die Kosten für die Bebauungspläne einschließlich der dazugehörigen Gutachten wurden im Rahmen städtebaulicher Verträge von den jeweiligen Vorhabenträgern übernommen.
Im Rahmen der oben aufgeführten Bebauungsplanverfahren wurde die Öffentlichkeit bei allen Verfahrensschritten beteiligt, vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden abgewogen und sind in die Bebauungspläne eingeflossen.
Durch das gemäß Bundesbaugesetzbuch vorgeschriebene zweistufige Bebauungsplanverfahren ist die TRANSPARENZ bei jedem Verfahren und zu jeder Zeit gegeben. Jeder Bürger hat die Möglichkeit Einsicht in den Bebauungsplan zu nehmen und sich dazu zu äußern.
Bestandteil eines Bebauungsplans sind Umweltprüfung und Umweltbericht.
Bei der Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens ermittelt und in dem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Nach dem Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, dazu gehören insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt; umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie; die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.
Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans sowie aufgrund der erteilten Baugenehmigung erfolgten die bisher von der Firma BioEnergie Nordbaden durchgeführten allgemein zulässigen Abriss- und Auffüllarbeiten (ohne Ausnahme oder Befreiung) zur Vorbereitung des Geländes für eine künftige Nutzung.
Die BioEnergie Nordbaden hat sich seit längerer Zeit um einen künftigen Nutzer bzw. Investor bemüht, da sich das ursprünglich im südlichen Bereich geplante Vorhaben eines Biomassekraftwerks aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen nicht mehr realisieren ließ. Im Übrigen war im nördlichen Bereich schon immer ein großes Baufenster für eine industrielle Nutzung (GI) geplant.
Die Fa. Dietz AG hat 19.03.2018 einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Logistikzentrums mit Büro- und Sozialflächen auf dem Grundstück am Oberfeldweg in Philippsburg eingereicht. Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 20.03.2018 mit diesem Antrag befasst und mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen zum 1. Bauabschnitt des o.g. Bauvorhabens aus bauplanungsrechtlicher Sicht erteilt. Da das geplante Vorhaben des 1. Bauabschnitts vollumfänglich den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans „Ehemalige Salmkaserne“ entspricht, wäre dieser Beschluss nicht erforderlich gewesen, da das gemeindliche Einvernehmen hätte auf dem Verwaltungsweg erteilt werden können. Der Gemeinderat und die Öffentlichkeit sollten aber zeitnah über diesen Antrag auf Baugenehmigung und das gesamte Vorhaben der Fa. Dietz AG informiert werden. Bei der zuständigen Baurechtsbehörde im Landratsamt Karlsruhe ist der Antrag am 26.03.2018 eingegangen. Dem Antragsteller wurde mitgeteilt, dass zur weiteren Bearbeitung eine Konkretisierung der Antragsunterlagen erforderlich ist. In Abhängigkeit von der Art der künftigen Nutzung und deren Auswirkungen sind u.a. weitere Angaben zur Schall- und zur Verkehrsproblematik sowie zu den künftigen Betriebszeiten erforderlich.
Die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens nach der Landesbauordnung durchzuführende Beteiligung der Nachbarn wird nach Vorlage der vollständigen Unterlagen von der Gemeinde durchgeführt und auf die sonstigen Eigentümer benachbarter Grundstücke (sonstige Nachbarn), deren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange berührt sein können, ausgeweitet.
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