Trotz Corona-Krise: Badespaß ist in Philippsburg wieder möglich

Hardtsee Bruhrain wieder als Badesee geöffnet

Im Schatten der Corona-Pandemie starten die Freibäder in Deutschland nach und nach in eine voraussichtlich äußerst ungewöhnliche und auch verkürzte Sommersaison. Seit Pfingsten ist in Philippsburg das Ernst-Freyer-Bad mit angrenzendem Seebereich wieder geöffnet.

Um Besucherströme besser zu kanalisieren, ist der Zutritt auf Jahreskartenbesitzer beschränkt. Der Verkauf von Einzel-Eintrittskarten findet nicht statt. Freibad-Gäste und auch das Personal müssen wegen der Corona-Ansteckungsgefahr auch in diesem Bereich einige Regeln beachten: So werden z.B. die Daten der Besucher mit Telefonnummer und Anwesenheitszeiten erfasst.

Alle neuen Regeln sollen sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht weiterverbreitet. Neben Abstand halten wird auch Desinfektion großgeschrieben. Sanitäre Einrichtungen werden öfter gereinigt, die Duschen und Spinde bleiben ganz geschlossen – gleiches gilt für Rutschen und Sprungbretter und einige Geräte des Kinderspielplatzes.

Im Freibad sind entsprechende Hinweise für die Regelung des Badbesuchs unter den Bedingungen der Corona-Pandemie ausgehängt. Insbesondere gelten auch in den Schwimmbecken und auf der Liegewiese die allgemein üblichen Abstandsregelungen. Etwas leichter sind diese Vorgaben im Seebereich einzuhalten. Bürgermeister Martus appelliert an die Vernunft aller Badegäste.  

Das Ernst-Freyer-Bad ist täglich von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 07256 87-236.

Die Toilettenanlage am Badestrand des Hardtsee Bruhrain in Huttenheim ist wieder geöffnet.

Die Toilettenanlage wird regelmäßig, entsprechend den Hygienevorschriften, gereinigt. Es gelten in diesem Bereich aber weiterhin die Regelungen der allgemeinen CoronaVO. Das bedeutet, dass der Hardtsee Bruhrain den allgemein geltenden Distanz- und Verhaltensregeln für das Verhalten im öffentlichen Raum unterliegt: Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m, das entspricht auf der Liegewiese einer Fläche von 10 m2.

Unabhängig von den Vorgaben der CoronaVO sind auch die Bestimmungen der Polizeiverordnungen zu den Baggerseen einzuhalten. Dort ist u.a. geregelt, dass das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen verboten ist, gleichfalls das Abbrennen von offenen Feuern und das Grillen. Hunde dürfen während der Badesaison nicht mit an den Badestrand mitgenommen werden.

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