Umbau für 3,6 Millionen Euro / Ins ehemalige Rathaus soll eine Praxis kommen

Ab dem 1. September beginnt die Entkernung des ehemaligen 1773 erbauten Rathauses in Huttenheim. Fast alles muss erneuert und modernisiert werden. Die Kosten liegen bei 3,6 Millionen Euro. Bis mit den Arbeiten so richtig losgelegt wird, sind alle dort untergebrachten Nutzer ausgezogen und haben eine neue Bleibe gefunden. Vor wenigen Tagen wurde das Personal der Ortsverwaltung mit einem gemeinsamen Vesper verabschiedet.

Weichen müssen die beiden großen Vereine. Der Musikverein überdauert im benachbarten Pfarrheim, die Chorgemeinschaft Eintracht mit „Sine nomine“ erhält eine Unterkunft in der ehemaligen Gaststätte der Bruhrainhalle. Ins leerstehende Pfarrhaus darf der Ortsvorsteher einrücken. Der Gerichtsvollzieher hat seinen Sitz zukünftig in Rheinsheim, der Forstrevierleiter in Philippsburg.

Auch das Bürgerbüro, der Sitzungsraum für den Ortschafstrat und das Zimmer der Leiterin des Jugendtreffs benötigen eine räumliche Veränderung. Somit kommt Platz für die gewünschte Arztpraxis zustande. In der Sitzung vor der Sommerpause vergab der Gemeinderat noch den Auftrag für den Abbruch, Rückbau und Entrümpelung für 93.500 Euro. 

Vor Ort erläuterten Bürgermeister Stefan Martus und Ortsvorsteher Peter Kremer das Vorhaben: Nach dem erfolgreichen Umbau sollen dem Musikverein ein großer und ein kleiner Proberaum zugeteilt werden. Das Büro des Ortsvorstehers wird ebenerdig im rückwärtigen Teil des Gebäudes eingerichtet. Aus dem Erdgeschoss verschwinden die beiden Toiletten. Die neuen sind künftig per außenliegendem Fahrstuhl im Dachgeschoss zu erreichen. Erhalten bleibt die als historisch bezeichnete Treppe.

Eine zentrale Rolle spielt das komplette erste Obergeschoss mit knapp 180 Quadratmeter, wo eine vollständige Arztpraxis entstehen soll. Probleme mache die Kassenärztliche Vereinigung (KV), berichten Martus und Kremer, denn die KV lasse nur einen reinen Hausarzt zu. Für einen Facharzt oder eine Kombination Facharzt/Hausarzt gebe es keine Zustimmung. Somit befindet man sich noch auf der Suche. Ein interessierter Mediziner habe sich gemeldet, der aber nicht die KV-Voraussetzungen und -Auflagen erfülle. Dennoch bestehe Zuversicht.

(W. Schmidhuber)

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