Wachhaus auf der Rheinschanzinsel

Ein Wachhaus für Philippsburg? Wie früher, zu alten Festungszeiten?

Das haben sich wohl einige Zuhörer gefragt, als der Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Gemeinderatssitzung aufgerufen wurde. Dabei ging es um einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wach- und Funktionsgebäudes auf der Rheinschanzinsel. Mit beinhaltet war dafür eine entsprechende Geländeauffüllung. Ohne Debatte erteilte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. Vorbehalte gab es nicht.

Wie die Sachbearbeiterin Rebekka Weis vom Bauamt ausführte, liege das in Frage kommende Grundstück im Außenbereich von Philippsburg und sei somit nach dem Baugesetzbuch zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist ein „Sondergebiet zur Erforschung, Entwicklung und Erzeugung von Energie“ aus.

Nach dem Baugesetzbuch ist ein Vorhaben zulässig, so Weis, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken oder der Entsorgung radioaktiver Abfälle dient.

Das geplante Vorhaben steht im Zusammenhang mit Bautätigkeiten und Umstrukturierungen auf dem Gelände des Kernkraftwerks, sodass es sich im vorliegenden Fall um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Da dem Vorhaben keine erkennbaren öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist, sah der Gemeinderat keinen Handlungsbedarf und winkte durch.

 

Schmidhuber

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