Weiterhin Fördermittel für Rheinsheim

„Bereicherung“ durch Quartiersmanagerin Sabine Groß

Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, hat ein früherer Gemeinderatsbeschluss wiederholt werden müssen. Für Bürgermeister Stefan Martus (Uli) und Ortsvorsteherin Jasmine Kirschner (Lokaldemokraten) handelt es sich um einen Akt von Bürokratismus. Es geht um „nichtinvestive Städtebaufördermittel (NIS)“ aus dem Wirtschaftsministerium als Ergänzung der laufenden „städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme Rheinsheim“.

Ohne Debatte nahm das Gremium den Vorgang zur Kenntnis, wiederholte den Beschluss und sagte Ja zum damit verbundenen Finanzierungsanteil der Stadt in Höhe von 36.355 Euro für die Dauer von vier Jahren. Zudem beschloss das Gremium, für die Dienstleistung „Quartiersmanagement“ einen Vertrag mit der Genossenschaft Bürgerhaus Löwen abzuschließen.

Gefördert werden nichtinvestive Projekte, etwa zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, Integration von Migranten, Inklusion von Menschen mit Behinderung, Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier, Beteiligung und Mitwirkung der Generationen, Mobilisierung ehren-amtlichen Engagements und Verbesserung des Stadtteilimages.

2019 war Philippsburg ins Förderprogramm für das Gebiet Rheinsheim aufgenommen worden. Die bewilligte Finanzhilfe von Bund und Land betrug 73.000 Euro, der Eigenanteil lag bei 49.364 Euro.

Doch die Förderrichtlinien im NIS besagen, dass nur externe Personalkosten förderfähig sind. Daher wurde zwischen der Stadt und dem Bürgerhaus Löwen bereits 2020 vertraglich vereinbart, dass das Quartiersmanagement bei der Genossenschaft angesiedelt ist und die Kosten der Stadt in Rechnung gestellt werden.

Aus verschiedenen nachvollziehbaren Gründen konnten nicht alle Fördergelder abgerufen werden. Mit Sabine Groß war 2022 die Stelle der Quartiersmanagerin neu besetzt worden: eine „Bereicherung“ für Rheinsheim, lobte Kirschner. Da der Bewilligungszeitraum inzwischen endete, die bewilligten Fördergelder jedoch für bereits geplante und erarbeitete Projekte über den bewilligten Zeitraum hinaus verwendet werden sollen, musste ein neuer Antrag gestellt werden, dem jetzt zur Vervollständigung ein Neuantrag für 2024 folgen musste.

 

(W. Schmidhuber)

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