Widerspruch gegen Castoren in Philippsburg

Mehrere Privatpersonen wehren sich mit Unterstützung durch die Stadt

Da sind sich alle vier Fraktionen mitsamt dem Bürgermeister einig: Philippsburg erhebt Widerspruch gegen die – wie es offiziell heißt - „9. Änderungsgenehmigung zur Aufbewahrung von CSD-B Kokillen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor HAW28M“ am Standort-Zwischenlager Philippsburg.

Allerdings kann dies nicht die Stadt selbst tun, wenn sie halbwegs Erfolgsaussichten haben will. Denn sie könne lediglich eine Einschränkung des gemeindlichen Planungsrechts geltend machen.

Vier Privatpersonen, die sich von der Castoren-Einlagerung direkt betroffen fühlen, werden diesen rechtlichen Weg beschreiten. Die Kosten übernimmt die Stadt. Mit der Rechtsaufsicht des Landratsamts sei die Vorgehensweise abgestimmt, informierte Bürgermeister Stefan Martus (Uli). Privatpersonen können, - im Gegensatz zur Stadt Philippsburg – etwa eine Wertminderung ihrer Immobilien und Umsatzausfälle, vor allem aber auch Gesundheitsgefahren geltend machen.

Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hatte empfohlen, Widerspruch gegen die – wie es in der Sitzung hieß - „eigentlich bereits überholte“ 9. Änderungsgenehmigung einzulegen, weil diese die Grundlage für die anstehende 10. Änderung bilde.

Laut Verwaltungsvorlage hat das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ die 9. Änderungsgenehmigung zur Aufbewahrung bestimmter Castorentypen erteilt. Diese Genehmigung bezieht sich auf das ursprüngliche Vorhaben des Zwischenlagerbetreibers, bis zu fünf Castoren mit mittelradioaktiven Stoffen nach Philippsburg zu bringen. Der inzwischen überholte Plan aus dem Jahr 2015 sah eine Rückführung von 157 Behältern mit mittelradioaktivem Material aus der Anlage La Hague vor. Davon sollten genau fünf Castoren mit mittelradioaktiven Abfällen auf die Rheinschanzinsel kommen.

Wie Helga Steinel-Hofmann vom „Fachdienst Umweltschutz“ erläuterte, sei diese Lösung „aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der dafür vorgesehenen Behälterbauart TGC27“ nicht realisierbar gewesen und hätte eine zeitliche Verzögerung des Transports bis in die 2040er Jahre zur Folge gehabt.

Vor diesem Hintergrund sei im Juni 2021 das Vorhaben geändert worden. Deutschland habe sich mit Frankreich auf einen neuen Weg zur Rücknahme von Castoren mit hochradioaktivem Atommüll geeinigt. Bis 2024 sollen jetzt „drei bis fünf Behälter mit hochradioaktiven Atomabfällen“ aus dem französischen La Hague ins Zwischenlager Philippsburg zurückgeführt werden.

Mengenmäßig kommt etwas weniger als ursprünglich geplant, doch dafür handelt es sich jetzt um hochradioaktive Abfälle. Die Stahlbehälter mit Glasausstattung sind sechs Meter lang und 115 Tonnen schwer. Bis ein Endlager endlich gefunden und fertiggestellt ist, muss der radioaktive Abfall in Spezialbehältern, den Castoren, zwischengelagert werden.

Auf der Rheinschanzinsel besteht Platz für 152 Castoren, wobei 62 Plätze bereits belegt sind, so die Information der „Gesellschaft für Zwischenlagerung“.

(Schmidhuber)

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