Wohnungen sollen entstehen
Gemeinderat befasst sich mit „Bebauungsplan Hauptstraße“
Der Philippsburger Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Hauptstraße Nord“ in Rheinsheim weiter vorangebracht und einen erneuten Billigungs- und Offenlagebeschluss gefasst. Das Gremium nahm von den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange – wie beantragt – Kenntnis und stimmte den vom Büro Modus Consult unterbreiteten Abwägungsvorschlägen zu.
Innerhalb der Ortslage soll auf insgesamt sechs Grundstücken eine Nachverdichtung in einem städtebaulich verträglichen Umfang erfolgen. Dabei geht es um eine Fläche von insgesamt 51 Ar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt östlich der Hauptstraße/Blumenstraße am nordöstlichen Siedlungsrand von Rheinsheim.
Bei dem Projekt “Hauptstraße Nord” handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Das Plangebiet liegt innerhalb des seit 1963 rechtskräftigen „Bebauungsplans Göllerhöh, Grasweg, Hauenstickel, Speyerpfad“, der schon mehrfach geändert worden ist.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung im Dezember 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Hauptstraße Nord“ beschlossen. Außerdem die üblichen Beteiligungen am Prozess. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften lagen – wie vorgeschrieben – zur Einsichtnahme aus.
In der Folgezeit hatte der Gemeinderat die Vergrößerung des Geltungsbereichs beschlossen. Die erneute Offenlage fand in der Zeit im Januar und Februar 2022 statt, parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Deren nicht allzu gravierenden Anregungen wurden in der Verwaltungsvorlage aufgelistet und um Abwägungsvorschläge ergänzt. Aus der Bürgerschaft kamen keine Hinweise und Wünsche, informierte Rathausmitarbeiterin Gudrun Pilz-Haller vom Fachdienst Stadtentwicklung.
Aufgrund der zwischenzeitlich begonnenen Erschließungsplanung hatte sich gezeigt, dass die Bebauungsplanung in einigen Punkten angepasst und insbesondere weitere Festsetzungen zur Entwässerung aufgenommen werden mussten.
Die Kosten des Bebauungsplans, der Entwicklung und der Herstellung der Erschließungsanlagen werden von den Grundstückseigentümern getragen.
Schmidhuber