Zehn Forderungen an das Umweltministerium
Stadt gibt Stellungnahme zur Stilllegung und zum Abbau des KKP ab
Einen langen Forderungskatalog mit zehn Einzelforderungen hat die Stadt Philippsburg an das Umweltministerium Baden-Württemberg gerichtet. Die Stellungnahme zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Philippsburg Block II, vom Bürgermeister und der Verwaltung vorbereitet, fand die einmütige Zustimmung aller vier Fraktionen.
In der Verwaltungsvorlage war ausführlich auf die Vorgeschichte hingewiesen worden, so auf den Beschluss der Bundesregierung, dass der Leistungsbetrieb des KKP II spätestens zum Jahresschluss 2019 endet. Vor diesem Hintergrund ist denn auch der Antrag der EnBW Kernkraft beim Stuttgarter Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau von KKP II erfolgt, hieß es. Zu den weiteren Hinweisen gehörte das Ergebnis des öffentlichen Scopingtermins am 12. Dezember (Die BNN berichteten), bei dem die für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erheblichen Fragen besprochen worden waren.
Dort hatte Bürgermeister Stefan Martus eine spätere Stellungnahme der Stadt angekündigt, die zwischenzeitlich erarbeitet wurde. In diesem Schreiben lässt die Verwaltung wissen: „Über unsere (frühere) Anregung hinaus, alle schwach- und mittelradioaktiven Materialien auf dem Wasserweg zu befördern, fordern wir alle Transporte, soweit möglich, per Schiff zu befördern, um die Bevölkerung und Umwelt nicht unnötigen Strahlen-, Geräusch- und Verkehrsbelastungen auszusetzen. Soweit doch Straßen genutzt werden müssen, fordern wir die Instandsetzung aller Gemeinde- und Kreisstraßen nach Abschluss der Arbeiten.“
Weiter heißt es: Für den Rückbau der Kraftwerksblöcke ist ein definierter Zeitraum festzulegen. Aufzuzeigen sind die Wechselwirkungen und Belastungen, die mit dem gleichzeitigen Rückbau des Blocks I entstehen. Auch sollen die Rückbauplanungen von KKP I und KKP II so gestaltet werden, dass der Bau des Konverters nicht behindert wird.
Da der Landkreis Karlsruhe derzeit keine Deponie für freigemessenen Erdaushub und Bauschutt betreibt, müsse ein Entsorgungskonzept für die anfallenden Erdaushub- und Bauschuttmassen vorgelegt werden. „Außerdem muss ein Zeitraum festgelegt werden, wie lange sowohl freigemessene Abfälle, Wertstoffe, Stoffe und Materialien jeglicher Art als auch Abfälle, Wertstoffe, Stoffe und Materialien, die nicht strahlenbelastet waren, die aus dem Rückbau stammen oder für den Rückbau verwendet wurden, auf dem Kraftwerksgelände gelagert werden dürfen.“
Nach dem Rückbau der Kraftwerksanlagen müsse die Autarkie und Überwachung von Standortzwischenlager, Reststoffbearbeitungszentrum, Standortabfalllager und Pufferflächen sichergestellt werden. Radioaktive und Materialien aus anderen Kraftwerksanlagen dürfen nicht auf dem Gelände des Kraftwerks Philippsburg gelagert werden. Zu guter Letzt verlangt die Stadt zeitnahe Informationen über den Fortgang der einzelnen Rückbauschritte.
(Schmidhuber)