Zwei Anträge der EnBW Kernkraft genehmigt

Erweiterung der wasserrechtlichen Erlaubnis für 100.000 Kubikmeter Schüttgüter

Mit zwei Anträgen der EnBW Kernkraft hatte sich der Philippsburger Gemeinderat zu befassen. Der erste Antrag betraf, wie es hieß, die „Änderung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnisse durch Errichtung und Betrieb einer Rohrleitung zur geänderten Ableitung von aufbereitetem radioaktivem Betriebsabwasser in den Rhein“. Bei dem zweiten Antrag handelte es sich um einen Antrag auf – so wörtlich - „Übertragung der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie auf temporäre Erweiterung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betreiben des Lade- und Löschplatzes in der Entnahmebucht im Philippsburger Altrhein“.

Der Gemeinderat erhob in beiden Fällen keine Einwendungen und stimmte zwei Mal zu. Hintergrund ist: Mit der 13. Novelle des Atomgesetzes ist für den Block I des Kernkraftwerks Philippsburg die Berechtigung für den Leistungsbetrieb erloschen. Mit Ende des Betriebs von KKP II reduzieren sich die Kühlwassermengen so deutlich, dass erforderlich wird, die aufbereiteten radioaktiven Betriebsabwässer künftig direkt in den Rhein einzuleiten, hieß es in der Verwaltungsvorlage.

Im Zuge der Nachbetriebsphase soll der bisherige nukleare Abwasserpfad von KKP I und KKP II vom Kühlwasserauslauf entkoppelt und eine Abgabeleitung für radioaktive Betriebsabwässer in den Rhein errichtet und betrieben werden. Daher sei eine Verlegung der bisherigen Einleitstellen notwendig. Die vorhandene Abgabeleitung des KKP II soll parallel zum bestehenden Auslaufkanal bis in die Rheinsohle verlängert und die vorhandene KKP-I-Abgabeleitung an diese Leitung angeschlossen werden.

Auch der zweite Antrag ging einstimmig durch. Ausdrücklich begrüßte die Stadt das Vorhaben, das notwendige Schüttgut für die Konverter-Baufeldfreimachung über den Wasserweg anzuliefern, um dem Naturschutz Genüge zu tun und vor allem um den Anlieferungsverkehr in den umliegenden Gemeinden so niedrig wie möglich zu halten.

Die EnBW Kernkraft hatte beim RP Karlsruhe beantragt, die wasserrechtliche Erlaubnis vom 2005 von der Energie Baden-Württemberg auf die EnBW Kernkraft als Betreiberin des Kernkraftwerks Philippsburg zu übertragen. Des Weiteren beantragte die EnBW Kernkraft die zeitlich befristete Erweiterung der wasserrechtlichen Erlaubnis von 2005 zum Betreiben des Lade- und Löschplatzes in der Entnahmebucht des Philippsburger Altrheins hinsichtlich der Art der Umschlagsgüter, der Anzahl der Anlandungen und der Verladeeinrichtung.

Bei den umzuschlagenden Gütern handelt es sich um Schwerlastteile. Ausgegangen wird von maximal zehn Anlandungen pro Jahr. Die temporäre Erweiterung der wasserrechtlichen Erlaubnis umfasst den Umschlag von maximal 100.000 Kubikmeter Schüttgüter wie Sand, Kies, Z0-Material, Mutterboden zur Auffüllung des Werksgeländes für die Baufeldfreimachung. Sowohl aus Naturschutzgründen als auch zum Schutz der Bevölkerung der umliegenden Gemeinden soll das Auffüllmaterial mit dem Schiff transportiert werden.

(Schmidhuber)

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