Zwei Mal Philippsburg und ein Mal Rheinsheim

Drei vorhabenbezogene Bebauungspläne auf den weiteren Weg gebracht

Gleich mit drei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen hatte sich der Gemeinderat von Philippsburg in öffentlicher Sitzung zu befassen, so mit den weiteren Planungen für die „Backhausstraße“ in Philippsburg, für die „Huttenheimer Straße 32“ in Rheinsheim und die „Poststraße/Hans-Thoma-Straße“ in der Kernstadt. Unterschiedliche Auffassungen im Ratsgremium gab es nicht, so dass die drei Maßnahmen auf den weiteren Weg gebracht werden konnten.

Beim ersten vorgelegten Bebauungsplan ging es um die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und um den erneuter Billigungs- und Offenlagebeschluss. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und beschloss sodann die ihm vorgelegten Abwägungsvorschläge sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Backhausstraße“ in Philippsburg sollen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden: Im Bereich zwischen der Backhausstraße und der Güterhallenstraße in Philippsburg, bislang eine große Brachfläche, wird alsbald ein Reihenhaus-Wohnpark der Deutschen Reihenhaus AG mit 18 Reihenhäusern in drei Einheiten auf einer Fläche von knapp 50 Ar entstehen. Die Gebäude weisen zwei Vollgeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss, eine Dachneigung von bis zu 35 bis 45 Grad und eine maximale Firsthöhe von elf Meter auf.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Huttenheimer Straße 32“ in Rheinsheim hatte der Gemeinderat den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen. Ohne Meinungsunterschiede stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Entwurf zu, nahm Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen, stimmte den Abwägungsvorschlägen zu und beschloss den Bebauungsplan als Satzung.

Anlass für die der Planung ist die geplante Nutzungsänderung von Teilen des Plangebietes von derzeit Lagernutzungen in Wohnungen durch den Vorhabenträger. Es soll, wie es heißt, ein urbanes Gebiet entstehen. Zusätzlich sollte für das gesamte Grundstück eine Neuordnung vorangebracht werden, die mittelfristig weitere Umbau– und geordnete Nachverdichtungsoptionen ermöglicht.

Die dritte empfohlene Beschlussfassung betraf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Poststraße/Hans-Thoma-Straße“ in Philippsburg. Hier galt es, den Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlagebeschluss zu fassen. Darüber hinaus beschlossen die Fraktionen die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Auf den Eckgrundstücken im Kreuzungsbereich der Poststraße mit der Hans-Thoma-Straße plant der Vorhabenträger ein Bauvorhaben mit insgesamt vier Doppelhaushälften und zwei Einfamilienhäusern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rund 1.900 Quadratmeter.

(Schmidhuber)

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