Bekanntmachung

Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenwohnen an der Wiesenstraße - 1. Änderung“ in Huttenheim

Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat in seiner Sitzung am 27.07.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenwohnen an der Wiesenstraße – 1. Änderung“ gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB und § 12 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung hat der Gemeinderat am 21.03.2023 eine Abwägung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen. In seiner Sitzung hat der Gemeinderat am 09.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Mit der Planung soll die vormals festgesetzte Stellplatzanzahl pro Wohneinheit erhöht werden, da die angenommenen Stellplätze im Gebiet als zu gering bemessen erachtet werden. Als Lösung soll eine Fläche südlich der Wiesenstraße angrenzend an den vorhandenen Spielplatz für eine Herstellung von Parkplätzen für das Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Um die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Herstellung der Stellplätze zu schaffen, wird der Geltungsbereich vergrößert und die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Seniorenwohnen an der Wiesenstraße” erforderlich. Zusätzlich haben sich in der Zwischenzeit geringfügige Änderungen im Vorhaben- und Erschließungsplan ergeben.

Das Planungsgebiet ist wie folgt umgrenzt:
im Norden: von der Rheinstraße,
im Osten: von der Wohnbebauung an der Rheinstraße und Wiesenstraße,
im Süden: von der Wohnbebauung der Wiesenstraße, der Wiesenstraße sowie der landwirtschaftlichen Fläche ‘Bruchstücker’ im Westen: von der Wohnbebauung der Rheinstraße und der Wiesenstraße, der Wiesenstraße sowie der landwirtschaftlichen Fläche ‘Bruchstücker’.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 4.360 m² und umfasst die Flurstücke 106/1, 107/1, 108, 108/1 ganz und die Flurstücke 107, 1063/1 und 3266 teilweise. Die genaue, maßgebliche zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenwohnen an der Wiesenstraße – 1. Änderung“ und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Fachbeitrag Artenschutz, dem Umweltbericht sowie der zu Grunde liegenden DIN-Normen liegen in der Zeit

vom 30.05. bis 30.06.2023

bei der Stadtverwaltung Philippsburg, Stadtbauamt, Rote-Tor-Straße 6-10, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.


Der Ausgleich erfolgt über das Ökopunktekonto der Stadt Philippsburg.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Zudem sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht i.d.f. vom November 2022
    Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf alle Umweltbelange nach Anlage 1 BauGB (Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere und Pflanzen, das Wirkungsgefüge zwischen den abiotischen und biotischen Umweltbelangen und die biologische Vielfalt, Menschen und deren Gesundheit, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) geprüft und die Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans.
  • Fachbeitrag Artenschutz i.d.F. vom Oktober 2020 und November 2022
    Dem Bebauungsplan liegt eine Übersichtsbegehung zur Erfassung des artenschutzrechtlichen Bestandes vor, die eine Betroffenheitsabschätzung ermittelt.
  • Fachbeitrag Schall i.d.F. vom November 2022
    Die Verträglichkeit der Planung zur Umgebung wurde prognostisch in Form des Fachbeitrags Schall behandelt und untersucht.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 13.09.2021 zu den Themenbereichen Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau und Geotopschutz.
  • Stellungnahme des Landratsamtes Karlsruhe, Landwirtschaftsamt vom 23.09.2021 und des Landratsamtes Karlsruhe, Baurechtsamt vom 23.09.2021 zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
  • Schreiben des Landratsamtes Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz – Naturschutz vom 23.09.2021 zum Fachbeitrag Artenschutz.
  • Schreiben des Landratsamtes Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Sachgebiete Wasserrecht – Altlasten/Bodenschutz – Gewässer – Abwasser – Immissionsschutz und Kreislaufwirtschaft – Industrieabwasser/AwSV vom 23.09.2021 zu Altlasten und Bodenschutz, Oberirdische Gewässer, Industrieabwasser/AwSV.

 

Die Beteiligungsunterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung können zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Philippsburg unter https://www.philippsburg.de/index.php/Bauleitplanung.html eingesehen werden. Den interessierten Bürgerinnen und Bürgern stellen wir auf Nachfrage (telefonisch 07256-87151 oder per Mail katja.hauer@philippsburg.de) die DIN 4109 zur Einsicht zur Verfügung.

Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Philippsburg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Philippsburg, den 11.05.2023


gez.
Stefan Martus
Bürgermeister

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