Bekanntmachung
des Billigungsbeschlusses sowie der
erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO Dammstraße 2“ in Philippsburg gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. §§ 12, 13a BauGB beschlossen.
Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.09.2024 den angepassten Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gebilligt und beschlossen, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden werden folgende Änderungen im Bebauungsplan vorgenommen:
- Textlicher Teil:
- Begrenzung der Randsortimente auf 10% der Verkaufsfläche,
- Ergänzung von Hinweisen und Anpassung der Begründung
- Änderungen des Vorhaben- und Erschließungsplan:
- Anpassung im Bereich der Anlieferung (Einhausung, Verschiebung der Müllaufstellfläche)
- Zeichnerischer Teil:
- Ergänzung der Maßkette im Bereich der Müllabstellfläche
- Ergänzung und Anpassung der Anlage C-3 Fachbeitrag Schall
Mit der erneuten Auslegung des Bebauungsplanentwurfs “SO Dammstraße 2” werden im Textteil die durchgestrichenen Passagen herausgenommen und die doppelt unterstrichenen Passagen ergänzt. Im Übrigen gelten die bestehenden Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften fort. Stellungnahmen dürfen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der bestehende Discounter an der Dammstraße 2 soll aufgewertet und modernisiert werden, wobei auch die Verkaufsfläche von ca. 790 m2 auf ca. 1.000 m2 vergrößert werden soll. Aufgrund der Großflächigkeit des Einzelhandelsgroßprojekts mit einer Verkaufsfläche von 1.000 m² ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 3 UVPG notwendig, die als Anlage zu B-3 Umweltbericht enthalten ist. Im derzeit rechtsgültigen Bebauungsplan ist eine derartige Größe nicht zulässig, weshalb für die geplante Flächenerweiterung das Planungsrecht geschaffen werden muss.
Das Planungsgebiet ist wie folgt umgrenzt:
- im Norden: durch die Grundstücke Flurstücks-Nr. 14 und 14/5 (Dammstraße)
- im Osten: durch das Grundstück Flurstücks-Nr. 2551
- im Süden und Westen: durch das Grundstück Flurstücks-Nr. 2550 (Bruhrainstraße)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Fläche von ca. 3.895 m². Er umfasst das Grundstück Flurstücks-Nr. 2552. Die genaue, maßgebliche zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan:
Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO Dammstraße 2“ in Philippsburg und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Fachbeitrag Schall und Fachbeitrag Artenschutz liegen verkürzt in der Zeit
vom 27.09.2024 bis 11.10.2024
bei der Stadtverwaltung Philippsburg, Fachdienst 30, Rote-Tor-Straße 6-10, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung kann zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Philippsburg unter https://www.philippsburg.de/index.php/Bauleitplanung.html eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Philippsburg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Philippsburg, den 24.09.2024
gez.
Stefan Martus
Bürgermeister