Erbbaurechtsvergabe im Neubaugebiet „Erlenwiesen II + III“ - Vergaberunde 6 –
Erbbaurechtsvergabe im Neubaugebiet „Erlenwiesen II + III“ - Vergaberunde 5 –
Richtlinien für die Vergabe von Erbbaurechten an den Grundstücken
Flst.Nr. 3308, 3309, 3330, 3346, 3382, 3395, 3417, 3446, 3454 und 3466
Die Stadt Philippsburg vergibt Erbbaurechte an folgenden Grundstücken:
Flst.Nr. 3308 | Helmut-Kohl-Straße 45 | 504 m² |
Flst.Nr. 3309 | Helmut-Kohl-Straße 43 | 514 m² |
Flst.Nr. 3330 | Helmut-Kohl-Straße 5 | 733 m² |
Flst.Nr. 3346 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 1 | 345 m² |
Flst.Nr. 3382 | Lore-Rauh-Straße 31 | 597 m² |
Flst.Nr. 3395 | Helmut-Kohl-Straße 54 | 299 m² |
Flst.Nr. 3417 | Lore-Rauh-Straße 32 | 275 m² |
Flst.Nr. 3446 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 15 | 299 m² |
Flst.Nr. 3454 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 24 | 260 m² |
Flst.Nr. 3466 | Helmut-Schmidt-Straße 7 | 260 m² |
Allgemeine Hinweise zum Erbbaurecht
Das Erbbaurecht wird als zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für 99 Jahre vergeben und erlaubt dem Erbbauberechtigten auf fremdem Grund und Boden ein Wohnhaus zu errichten. Das Erbbaurecht ist in jeglicher Form (Verkauf, Vererbung, Schenkung usw.) übertragbar und kann mit Grundpfandrechten belastet werden.
Nach Ablauf des Erbbaurechts (nach 99 Jahren) hat der Erbbauberechtigte ein Vorrecht auf Erneuerung.
Zu Veräußerung und Belastung des Erbbaurechts ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers notwendig.
Bewerberkreis
Zur Bewerbung ist jede private Person mit einem Mindestalter von 18 Jahren berechtigt.
Juristische Personen und Bauträger sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Eheleute bzw. Lebenspartner dürfen sich nur zusammen bewerben.
Ein Bewerber darf sich nur für ein Erbbaurecht bewerben. Gleichzeitige Bewerbungen auf mehrere Erbbaurechte sind unzulässig und führen zur Ungültigkeit aller abgegebenen Bewerbungen.
Erbbauzins und Grundstückswerte
Für das Erbbaurecht wird ein Erbbauzins i.H.v. 2 % jährlich aus dem jeweiligen Grundstückswert erhoben. Folgende Grundstückswerte werden festgelegt (ausschließlich zur Berechnung des Erbbauzinses):
Flst.Nr. 3308 | Helmut-Kohl-Straße 45 | 252.000,00 € |
Flst.Nr. 3309 | Helmut-Kohl-Straße 43 | 257.000,00 € |
Flst.Nr. 3330 | Helmut-Kohl-Straße 5 | 366.500,00 € |
Flst.Nr. 3346 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 1 | 172.500,00 € |
Flst.Nr. 3382 | Lore-Rauh-Straße 31 | 298.500,00 € |
Flst.Nr. 3395 | Helmut-Kohl-Straße 54 | 149.500,00 € |
Flst.Nr. 3417 | Lore-Rauh-Straße 32 | 137.500,00 € |
Flst.Nr. 3446 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 15 | 149.500,00 € |
Flst.Nr. 3454 | Hans-Dietrich-Genscher-Straße 24 | 130.000,00 € |
Flst.Nr. 3466 | Helmut-Schmidt-Straße 7 | 130.000,00 € |
Aus diesen festgelegten Grundstückswerten errechnet sich der Erbbauzins i.H.v. 2 % jährlich.
Der Erbbauzins wird als Reallast im Grundbuch eingetragen und ist in 12 monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. Der Erbbauzins wird wertgesichert.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung muss bis zum 15. November 2024 bei der Stadt Philippsburg
-Liegenschaften-, Rote-Tor-Straße 6 – 10, 76661 Philippsburg
in Schriftform (keine E-Mail!!) eingegangen sein.
Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
1.) Vollständiger Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (falls vorhanden)
2.) Familienstand, Zahl der im Haushalt lebenden Kinder mit Altersangabe
3.) Angabe der Flst.Nr. des Grundstücks, auf dem das Erbbaurecht bestellt wird
4.) Eigenhändige Unterschrift aller Bewerber
Der Bewerber muss eindeutig identifizierbar sein.
Es wird empfohlen, den abgedruckten bzw. auf der Homepage hinterlegten Bewerbungsvordruck zu verwenden.
Fehlende Angaben in der Bewerbung (s.o. Nr. 1. – 4.) führen zum Ausschluss des Bewerbers. Bewerbungen auf mehrere Grundstücke führen zur Ungültigkeit aller Bewerbungen.
Vertragsbedingungen
Folgende Verpflichtungen des Erwerbers werden grundbuchrechtlich abgesichert:
Bauverpflichtung:
Binnen 3 Jahren ab Vertragsdatum muss das Wohnhaus bezugsfertig errichtet sein.
Verpflichtung zur Selbstnutzung:
Ab Bezugsfertigkeit muss das Wohnhaus 5 Jahre selbst genutzt werden. Ein Weiterverkauf bzw. eine Vermietung ist, außer bei wichtigem Grund, nicht erlaubt.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtungen ist die Stadt Philippsburg berechtigt, das Erbbaurecht zurückzuverlangen. Die Kosten für die Rückabwicklung des Vertrages trägt der Erwerber.
Klarstellung
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Erbbaurechts kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen entscheiden, wem ein Erbbaurecht zugeteilt wird.
Auskünfte zum Angebotsverfahren erteilt:
Frau Lange, Fachdienst 30:
Tel.Nr. 07256/87-155, E-Mail: alexandra.lange@philippsburg.de
Auskünfte zu baurechtlichen Fragen erteilt:
Frau Neumann, Fachdienst 30:
Tel.Nr. 07256/87-152, E-Mail: michelle.neumann@philippsburg.de
Der Bebauungsplan „Erlenwiesen II + III“ ist auf der Homepage der Stadt Philippsburg (www.philippsburg.de) hinterlegt.
Hinweis zu Flst.Nr. 3395, 3446, 3466 und 3454:
Die vorgenannten Grundstücke können ausschließlich nur mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden.
Wir empfehlen, vor Abgabe Ihrer Bewerbung, das Grundstück in Augenschein zu nehmen.
1. Richtlinien