Höchstgebotsverfahren für das Grundstück „Helmut-Kohl-Straße 5“ (Flst. 3330, Gemarkung Philippsburg)
Das Grundstück wird in einem Höchstgebotsverfahren veräußert.
Gebote müssen bis spätestens Donnerstag, 19.03.2026 bei der
Stadt Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10, 76661 Philippsburg
in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift:
„Gebot für Baugrundstück Helmut-Kohl-Straße 5“ eingehen.
Das Mindestgebot beträgt 366.500,00 (dreihundertsechsundsechszigtausendfünfhundert) Euro.
Für das Grundstück Flst. 3330 mit einer Größe von 733 qm gilt der Bebauungsplan „Erlenwiesen II und III“. Nähere Infos erhalten Sie unter folgendem Link
https://www.philippsburg.de/files/philippsburg/umwelt/baugebiet/Erlenwiesen%20II%20und%20III/Stadt%20PhilippsburgBebauungsplan%20Erlenwiesen%20II%20und%20III_Satzung_Ausfertigung%20gesamt.pdf
Es wird voll erschlossen veräußert. Die Bebauung ist sofort möglich.
Bebauungsmöglichkeiten
Einzelhaus in offener Bauweise
Allgemeines Wohngebiet; max. II Vollgeschosse;
Wandhöhe max. 5,50 m; Gebäudehöhe max. 9,00 m;
GRZ: 0,4 und GFZ: 0,8; max. 2 Wohneinheiten
Es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss.
Selbstnutzungspflicht von 5 Jahren ab Fertigstellung des Bauvorhabens.
Diese Verpflichtung wird grundbuchrechtlich abgesichert.
Bedingungen zum Höchstgebotsverfahren:
Das Gebot ist in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Gebot für Baugrundstück Helmut-Kohl-Straße 5“ bei der Stadt Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10, 76661 Philippsburg einzureichen. Der Bieter muss aus dem Gebot zweifelsfrei (Name bzw. Firma, Adresse, Geb. Datum oder Handelsregister-Nr.) zu erkennen sein. Angebote per Fax oder E-Mail werden nicht gewertet.
Das Gebot hat auf Euro zu lauten. Es muss mindestens gleich hoch oder höher als das Mindestgebot ausfallen. Es darf mit keinen Bedingungen/Befristungen seitens des Bieters verbunden sein.
Gebote, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Jeder Bieter darf nur ein Gebot abgeben. Geben mehrere Bieter gleich hohe Höchstgebote ab, können diese Bieter zu Nachgeboten aufgefordert werden. Jede weitere Gebotserhöhung ist nicht vorgesehen.
Jedoch hat der Höchstbietende keinen Anspruch darauf, dass ihm die Stadt Philippsburg das Objekt verkauft.
Nach Ablauf der Bietungsfrist werden die Gebote ausgewertet. Der Bieter, an den die Stadt Philippsburg das Objekt danach zu veräußern beabsichtigt, erhält eine entsprechende Nachricht.
Bieter und Käufer müssen identisch sein („Strohmannprinzip“, Bieteridentität).
Am Ende des Verfahrens steht kein Zuschlag, sondern der Abschluss eines notariellen Kaufvertrages zum Höchstgebot.
Bewerber, die nicht zum Zuge kommen, werden entsprechend informiert.
Die Bedingungen für das Höchstgebotsverfahren, ein Gebotsformular
(die Verwendung des Gebotsformulars wird dringend empfohlen) und ein Lageplan sind auf der Homepage der Stadt Philippsburg (www.philippsburg.de) eingestellt oder können im Rathaus Zimmer 115 (1. OG) abgeholt werden.
Auskünfte zum Verfahren erteilt:
Frau Hacker, Fachdienst 30 (Liegenschaften):
Tel.Nr. 07256/87-155, E-Mail: alexandra.hacker@philippsburg.de
Auskünfte zu baurechtlichen Fragen erteilt:
Frau Neumann, Fachdienst 30:
Tel.Nr. 07256/87-152, E-Mail: michelle.neumann@philippsburg.de