Informationen zu Sperrmüllsammlungen

Sperrmüll richtig bereitstellen – Rücksicht nehmen, Wege freihalten

In Philippsburg kommt es vermehrt zu Problemen durch falsch oder zu früh abgestellten Sperrmüll. Blockierte Geh- und Radwege beeinträchtigen insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen.

Die Ortspolizeibehörde bittet daher um Beachtung der geltenden Regelungen.

 

Wann darf Sperrmüll bereitgestellt werden?

Sperrmüll darf frühestens am Abend vor dem vereinbarten Abholtermin am Straßenrand bereitgestellt werden, nicht mehrere Tage im Voraus.
Am Abfuhrtag muss er spätestens ab 6 Uhr morgens bereitstehen.

Da die Abholung getrennt nach Materialarten erfolgt, kann sich die Mitnahme über bis zu drei Werktage erstrecken. In dieser Zeit muss der Sperrmüll stehen bleiben. Sollte danach noch nicht alles abgeholt sein, kann eine Reklamation unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2 160 150 erfolgen.

 

Wie ist der Sperrmüll bereitzustellen?

Bitte achten Sie darauf, dass

  • Geh- und Radwege frei bleiben,
  • keine Zufahrten, Kreuzungen oder Grünflächen blockiert werden und
  • der Sperrmüll sortiert bereitliegt.

Getrennt abgefahren werden:

  • Restsperrmüll
  • Altholz
  • Metall und Elektrogroßgeräte

 

Welche Mengen sind erlaubt?

Es dürfen nur haushaltsübliche Mengen von maximal 3 m³ bereitgestellt werden.
Einzelstücke dürfen höchstens 75 kg wiegen, 2 m lang und 1,5 m breit sein. Größere Teile müssen entsprechend zerkleinert werden.

Kühlgeräte bitte ausschließlich aufrecht transportieren und abstellen, damit kein Kältemittel austreten kann.

 

Anmeldung und weitere Möglichkeiten

Die Sperrmüllabholung kann beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Karlsruhe online unter www.awb-landkreis-karlsruhe.de (Gebühr 15 Euro) oder telefonisch unter 0800 2 98 20 20 angemeldet werden.

Größere Mengen, etwa bei Haushaltsauflösungen, werden nicht über die reguläre Sperrmüllabfuhr entsorgt. Hierfür steht die Containerabfuhr (0800 2 98 20 10) zur Verfügung.

Alternativ können größere Gegenstände auch im Entsorgungszentrum Bruchsal abgegeben werden.

 

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

Nicht mitgenommen werden unter anderem Bauschutt, Restmüllsäcke, Reifen, Fenster, Spiegel sowie gefährliche Abfälle und Schadstoffe wie Lacke oder Asbest. Hinweise zur richtigen Entsorgung finden Sie online unter www.awb-landkreis-karlsruhe.de.

Wer Sperrmüll unerlaubt oder verkehrsbehindernd abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Die Ortspolizeibehörde bedankt sich für Ihre Unterstützung. 

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