Privates Grün an öffentlichen Straßen und Gehwegen

Unsere Mitarbeiter der Gärtnerei sorgen dafür, dass öffentliches Grün die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Bei privatem Grün sind jedoch die Anwohner in der Pflicht. Anwohner müssen sicherstellen, dass Fußgänger, Radfahrer und der Verkehr nicht behindert werden. Es ist erlaubt, Bäume, Sträucher und Hecken auch während der Vegetationszeit von März bis September zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Für die Sicherheit sind folgende Mindestmaße einzuhalten, die in der Grafik veranschaulicht sind:

  • An Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m frei sein.
  • An Fahrbahnen ist eine Höhe von 4,50 m einzuhalten.
  • An Straßenkreuzungen und Einmündungen dürfen es maximal 80 cm sein.

Besonders während der Vegetationsperiode können Geh- und Radwege schnell beeinträchtigt werden. Es sollte auch auf Überwuchs geachtet werden, der über mehrere Jahre entstanden ist. Selbst langsam wachsende Hecken können im Laufe der Zeit weit auf den Gehweg ragen.

Es muss sichergestellt werden, dass Hecken, Bäume und anderer Bewuchs auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten sind, Verkehrsschilder gut sichtbar bleiben und Straßenlaternen ungehindert leuchten können. Gehwege sind von starkem Unkrautwuchs freizuhalten.

Wir danken für das Verständnis und die Mitwirkung. Bei Fragen, Anregungen oder Hinweisen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts unter den Telefonnummern 07256/87-125 oder 07256/87-226 zur Verfügung.

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