Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist

- ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens.
- ein Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien.
- ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird.

Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB). Er ist Basis für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Bodenrichtwerte werden zur Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Grundstücks können durchaus erheblich sein.

Wertbeeinflussende Faktoren sind zum Beispiel:

- Grundstücksgröße und -form
- Bebauung, bebaubare Fläche und Bebauungsvorschriften
- Lage (Infrastruktur, Versorgungsumfeld, Nachbarschaft)
- Art der Bepflanzung
- Bodeneigenschaften
- Erschließungsgrad

Bodenrichtwerte & sonstige Beschlüsse für alle Mitgliedsgemeinden


Bodenrichtwerte 01.01.2023

Bodenrichtwerte 01.01.2022 für die Grundsteuererklärung

Sollten Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft benötigen, kontaktieren Sie uns per Mail unter gutachterausschuss@philippsburg.de oder telefonisch unter 07256/87-150.

Die Gebühren für eine schriftliche Mitteilung eines Bodenrichtwerts betragen 20,-- Euro.