Informationen zur Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026

Wahlschein und Briefwahl

Wer seine Stimme zur Landtagswahl nicht persönlich an der Wahlurne abgeben kann, hat die Möglichkeit, sein Wahlrecht per Briefwahl auszuüben.

Wahlscheine/Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr, beantragt werden. Füllen Sie dazu bitte die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus, unterschreiben diese persönlich und leiten Sie den Antrag an das Bürgerbüro der Stadt Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6-10, weiter.

Für verloren gegangene Wahlscheine kann auf Antrag ein Ersatzwahlschein ausgestellt werden. Wird glaubhaft gemacht, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren wurde, können neue Briefwahlunterlagen ausgegeben werden. Die Ersatzausstellung ist bis einschließlich Samstag, den 7. März 2026, möglich.

Bitte beachten:
Die Ausstellung eines Ersatzwahlscheins erfolgt am Samstag, den 7. März 2026, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nur nach vorheriger telefonischer Voranmeldung unter der Handy-Nr. 0172/7297732.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (ärztliches Attest), die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Briefwahlunterlagen noch am Wahlsonntag, 8. März 2026, von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, im Rathaus Philippsburg, EG, Zimmer 5, Rote-Tor-Straße 6-10, Tel.-Nr. 07256/87-125, beantragt werden.

Wer für andere den Antrag auf einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Antragstellung auf elektronischem Weg

Sie können über diesen Link die Beantragung der Briefwahlunterlagen vornehmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit auch per E-Mail an: briefwahl@philippsburg.de die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Bei der Antragstellung per E-Mail müssen Sie Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.

Um die Zuordnung und Identifikation zu erleichtern, werden Sie außerdem gebeten, die Wahlbezirks-Nr. und die Wählerverzeichnis-Nr. anzugeben. Diese Angaben finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ist im Rathaus Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10, Bürgerbüro, Zimmer 9, erhältlich bzw. wird Ihnen auf Antrag zugesandt.

Bedenken Sie bitte, dass wir auf die Postlaufwege- und Zeiten im Ausland keinen Einfluss haben und unter Umständen mit wesentlichen längeren Zeiträumen für den Brieftransport gerechnet werden muss.

Die Wahlbriefe können sofort zurückgegeben werden, müssen jedoch bis spätestens Sonntag, den 8. März 2026, 18:00 Uhr, im Briefkasten des Rathauses Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6-10, eingeworfen sein. Später eingehende Wahlbriefe sind ungültig.

Hinweis für die Beförderung der Wahlbriefe durch ein Postunternehmen

Die Wahlbriefe werden von der Deutsche Post AG befördert. Die dort eingeworfenen Wahlbriefe werden für Sie als Wähler kostenlos befördert.

Sie müssen Ihren Wahlbrief so rechtzeitig bei der Postfiliale aufgeben oder dafür Sorge tragen, dass dieser am Wahlsonntag noch vor 18:00 Uhr dem Wahlamt zugeht.

Auskünfte zur Briefwahlbeantragung erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros:
Frau Anna Schenfeld, Tel. 07256/87-133 oder Frau Andrea Hacker, Tel. 07256/87-122.

Für weitere Auskünfte zur Landtagswahl stehen Ihnen Herr Timo Tirolf, Tel. 07256/87-125 oder Frau Ulrike Hambsch, Tel.-Nr. 07256/87-138, vom Wahlamt zur Verfügung.

Ihr Wahlamt

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