Informationen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025
Wahlschein und Briefwahl
Wer seine Stimme zur Bundestagswahl nicht persönlich an der Wahlurne abgeben kann, hat die Möglichkeit, sein Wahlrecht per Briefwahl auszuüben.
Wahlscheine/Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, im Rathaus Philippsburg, EG, Zimmer Nr. 003, beantragt werden.
Füllen Sie dazu bitte die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus, unterschreiben diese persönlich und leiten Sie den Antrag an das Bürgerbüro der Stadt Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6-10, weiter.
Falls Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese jedoch nicht erhalten oder verloren haben, besteht die Möglichkeit, bis spätestens Samstag, den 22. Februar 2025, um 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein sowie die dazugehörigen Briefwahlunterlagen zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung am Samstag, den 22. Februar 2025, eine telefonische Voranmeldung erforderlich ist. Diese ist ausschließlich unter der Handy-Nr. 0172/7297732 möglich. Ohne Wahlschein ist eine Stimmabgabe weder im Wahllokal noch per Briefwahl möglich.
Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung (ärztliches Attest), die das Aufsuchen des Wahlraums am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten ermöglicht, können Briefwahlunterlagen noch am Wahlsonntag selbst, zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr, im Rathaus Philippsburg, EG, Zimmer 005, Rote-Tor-Straße 6-10, beantragt werden. Für Rückfragen oder Anträge stehen die Telefonnummern 07256/87-125 und 07256/87-226 zur Verfügung.
Wer für andere den Antrag auf einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Eine entsprechende Erklärung ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Antragstellung auf elektronischem Weg
Sie können über den Link http://briefwahl.philippsburg.de die Beantragung der Briefwahlunterlagen, mittels einem elektronischen Formular oder auch per E-Mail an: melissa.kirsch@philippsburg.de oder giulia.grohmann@philippsburg.de vornehmen.
Bei der Antragstellung per E-Mail müssen Sie Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.
Um die Zuordnung und Identifikation zu erleichtern, werden Sie außerdem gebeten, die Wahlbezirks-Nr. und die Wählerverzeichnis-Nr. anzugeben. Diese Angaben finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Eine fernmündliche Antragstellung oder per SMS lässt der Gesetzgeber allerdings nicht zu.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ist im Rathaus Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10, Bürgerbüro, Zimmer 10, erhältlich bzw. wird Ihnen auf Antrag zugesandt.
Für den Fall, dass die Briefwahlunterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift, sondern beispielsweise an Ihre Urlaubs- oder Auslandsanschrift verschickt werden sollen, teilen Sie uns diese Anschrift bei der Beantragung unbedingt mit.
Da die Fristen zur Briefwahl diesmal sehr knapp bemessen sind, bedenken Sie bitte, dass wir auf die Postlaufwege- und Zeiten im Ausland keinen Einfluss haben und unter Umständen mit wesentlich längeren Zeiträumen für den Brieftransport gerechnet werden muss. Die Zusendung der Briefwahl-unterlagen ins Ausland wird per Express erfolgen.
Die Wahlbriefe können sofort zurückgegeben werden, müssen jedoch bis spätestens Sonntag, den 23. Februar 2025, 18.00 Uhr im Briefkasten des Rathauses Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6-10, eingeworfen sein. Später eingehende Wahlbriefe sind ungültig.
Besonderheiten bei der Briefwahl aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen
Die Bundeswahlleitung hat mitgeteilt, dass im Falle vorgezogener Neuwahlen voraussichtlich nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand der Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen wird. Mit der Lieferung der Stimmzettel wird nach derzeitigem Stand erst ab Anfang Februar 2025 gerechnet.
Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme rechtzeitig abgegeben wird, möchten wir darauf hinweisen, dass Sie die Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort abholen und Ihre Stimme dort abgeben können. Angesichts der kurzen Frist und möglicher Verzögerungen beim Postversand empfehlen wir, von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen.
Hinweis für die Beförderung der Wahlbriefe durch ein Postunternehmen
Die Wahlbriefe werden von der Deutsche Post AG befördert. Die dort eingelieferten Wahlbriefe werden für Sie als Wähler kostenlos befördert. Das Bundesministerium des Innern hat mit der Deutschen Post AG einen Vertrag über die Entgegennahme, Beförderung und Zustellung der amtlichen Wahlbriefe abgeschlossen, in den auch die Zustellung am Wahlsonntag einbezogen ist.
Sie sollten Ihren Wahlbrief so rechtzeitig bei der Postfiliale aufgeben oder dafür Sorge tragen, dass dieser am Wahlsonntag noch vor 18.00 Uhr dem Wahlamt zugeht.
Auskünfte zur Briefwahl erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros:
Giulia Grohmann, Tel. 07256/87-132 oder
Melissa Kirsch, Tel. 07256/87-110
Für weitere Auskünfte zur Bundestagswahl stehen Ihnen Herr Timo Tirolf, Tel. 07256/87-125 oder Frau Ulrike Hambsch, Tel. 07256/87-138, von der Stadt Philippsburg zur Verfügung. |
Ihr Team vom Wahlamt